Darf ich Unterlagen vernichten, bevor der Prüfer sie sieht?
Nein, auf keinen Fall. Das Vernichten, Löschen oder Verändern von Unterlagen, die für ein Steuer-
Nein, auf keinen Fall. Das Vernichten, Löschen oder Verändern von Unterlagen, die für ein Steuer-
Grundsätzlich ja – aber sprechen Sie vorher mit Ihrem Strafverteidiger über den Umfang der Informationsweitergabe.
Die Kosten hängen vom Umfang des Verfahrens ab – insbesondere von der Komplexität des Sachverhalts,
Nein. Ab dem Moment der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens entfällt die steuerliche Mitwirkungspflicht, soweit Sie sich
Das hängt vom Zeitpunkt ab. Die Selbstanzeige ist nach § 371 Abs. 2 Nr. 1a
Bei einem dinglichen Arrest nach § 324 AO sichert das Finanzamt Vermögenswerte zur Absicherung der
Ja. Der Betriebsprüfer fertigt sogenannte Kontrollmitteilungen an, wenn er steuerlich relevante Sachverhalte entdeckt, die Dritte
Typische Anzeichen sind: Der Prüfer stellt plötzlich sehr gezielte Fragen zu einzelnen Buchungen oder Geschäftsvorfällen,