Cybercrime & IT-Strafrecht
Cybercrime & IT-Strafrecht – Spezialisierte Verteidigung
Kurz & klar: Das IT-Strafrecht erfasst Computerbetrug (§ 263a StGB), das Ausspähen und Abfangen von Daten (§§ 202a–202c StGB), Computersabotage (§ 303b StGB) und Datenhehlerei (§ 202d StGB). Schon Vorbereitungshandlungen wie der Besitz von Hacking-Tools können strafbar sein. Da sich die Beweise fast vollständig aus digitalen Spuren ergeben, ist deren Erhebung und Verwertbarkeit der zentrale Verteidigungsansatz.
Cybercrime & IT-Strafrecht – Strafverteidigung bei Computerdelikten
Das IT-Strafrecht hat sich in den letzten Jahren zu einem der dynamischsten Bereiche des Strafrechts entwickelt. Die Tatbestände sind technisch komplex, die Ermittlungsmethoden invasiv und die Strafrahmen durch gesetzgeberische Verschärfungen erheblich angestiegen. Gleichzeitig sind die Grenzen zwischen strafbarem Verhalten und legaler IT-Sicherheitsforschung fließend – eine Verteidigung erfordert sowohl strafrechtliche Expertise als auch technisches Verständnis.
Ermittlungsbehörden und ihre Methoden
Cybercrime-Verfahren werden in Deutschland durch spezialisierte Dienststellen geführt: die Zentral- und Ansprechstellen Cybercrime (ZAC) der Staatsanwaltschaften, das BKA (Abteilung Cybercrime) und die Cybercrime-Kommissariate der Landeskriminalämter. Die Ermittlungsmethoden umfassen Durchsuchung und Beschlagnahme von IT-Systemen, Auswertung von Datenträgern und Cloud-Konten, Telekommunikationsüberwachung, Verkehrsdatenabfrage, IP-Adress-Zuordnung über Bestandsdatenauskunft und in schweren Fällen die Online-Durchsuchung nach § 100b StPO.
Besonders praxisrelevant: Bei Durchsuchungen werden regelmäßig sämtliche elektronischen Geräte sichergestellt – Smartphones, Laptops, Server, externe Festplatten, NAS-Systeme. Die forensische Auswertung kann Monate dauern und erfasst auch gelöschte Daten, Browser-Verläufe, Chatprotokolle und Metadaten.
Warum Pauls Cörper Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Tim Cörper und Rechtsanwalt Jens Ophey verteidigen als Fachanwälte für Strafrecht bundesweit in Cybercrime-Verfahren. Die Kombination aus strafrechtlicher und steuerrechtlicher Expertise ist insbesondere in Fällen relevant, in denen neben dem IT-Delikt auch steuerstrafrechtliche Vorwürfe im Raum stehen – etwa bei Krypto-Betrug, Darknet-Handel oder Phishing mit Steuerbezug.
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Stand: Juni 2026

