Steuerfahndung
Fachanwalt für Strafrecht & Steuerrecht in Krefeld
Kurz & klar: Steht die Steuerfahndung vor der Tür, gilt: Ruhe bewahren, nichts zur Sache sagen und sofort einen Verteidiger einschalten. Die Fahndung hat zugleich die Rechte der Polizei (§ 404 AO) – Durchsuchungen und Beschlagnahmen sind möglich. Eine Selbstanzeige ist jetzt regelmäßig zu spät. Wir verteidigen Sie ab der ersten Minute.
Steuerfahndung – Was tun, wenn die Fahndung kommt?
Wenn die Steuerfahndung anrückt, ist der Ernstfall eingetreten. Anders als bei einer regulären Betriebsprüfung steht hier nicht mehr die Steuerfestsetzung im Vordergrund, sondern der Verdacht auf eine Straftat. Schnelles und richtiges Handeln entscheidet jetzt über Strafmaß, Vermögensarrest und unternehmerische Existenz.
Was ist die Steuerfahndung?
Die Steuerfahndung (Steufa) ist die Kriminalpolizei des Finanzamts. Ihre Aufgabe nach §§ 208, 404 AO: Steuerstraftaten aufdecken und ermitteln. Anders als der Betriebsprüfer ist der Steuerfahnder Polizeibeamter im strafrechtlichen Sinne – mit den entsprechenden Befugnissen.
In schwerwiegenden Fällen führt nicht das Finanzamt, sondern die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen (Evokationsrecht).
Befugnisse der Steuerfahndung
Die Fahnder dürfen:
- Durchsuchen – Wohnung, Geschäftsräume, Fahrzeuge bei richterlichem Beschluss
- Beschlagnahmen – Unterlagen, Computer, Smartphones, Datenträger
- Vermögen sichern – durch dinglichen Arrest nach § 324 AO
- Beschuldigte und Zeugen vernehmen
- Festnehmen – bei Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr
In der Praxis kommt die Steuerfahndung oft frühmorgens und ohne Vorwarnung. Sie verfügt über Erkenntnisse aus Betriebsprüfungen, Kontrollmitteilungen, Steuerdaten-CDs oder Anzeigen.
Der „Flankenschützer“ – die unauffällige Variante
Eine Sonderform ist der Flankenschützer. Trotz des Namens geht es ihm nicht um aggressive Ermittlung, sondern um die unauffällige Aufklärung unklarer Sachverhalte. Er taucht oft an der Wohnungstür auf und stellt scheinbar harmlose Fragen.
Wichtig: Auch hier gilt: keine Aussagen ohne Anwalt. Was der Flankenschützer mitnimmt, kann später Grundlage eines Strafverfahrens sein.
Was tun bei einer Durchsuchung?
Wenn die Steuerfahndung an der Tür steht, gelten klare Regeln:
1. Ruhe bewahren. Keine Aussagen, keine Erklärungen, keine Geständnisse – auch nicht „zur Klärung“.
2. Durchsuchungsbeschluss zeigen lassen. Notieren Sie Aktenzeichen, Gericht, Datum, beteiligte Beamte.
3. Anwalt anrufen. Sofort. Sie haben das Recht auf einen Verteidiger – bei Pauls Cörper auch außerhalb der Bürozeiten unter 0160 / 121 06 16.
4. Nichts herausgeben, was nicht ausdrücklich verlangt wird.
5. Widerspruch protokollieren lassen. Wenn Sie der Beschlagnahme widersprechen, muss das im Protokoll festgehalten werden – das eröffnet später Rechtsschutzmöglichkeiten.
Vermögensarrest – wenn die Konten eingefroren werden
In vielen Verfahren ordnet das Finanzamt einen dinglichen Arrest nach § 324 AO an. Konten werden eingefroren, Immobilien gesichert, Vermögenswerte sichergestellt. Das kann die unternehmerische Existenz unmittelbar gefährden.
Gegen den Arrest gibt es gerichtlichen Rechtsschutz. Wir stellen Anträge auf Aufhebung oder Modifizierung – damit Löhne, Mieten und laufende Verpflichtungen weiter bedient werden können.
Warum beide Fachanwaltstitel zählen
In Steuerfahndungsverfahren laufen zwei Verfahren parallel: das Strafverfahren wegen § 370 AO und das Besteuerungsverfahren zur Festsetzung der Steuer. Jede Aussage im einen Verfahren wirkt im anderen.
Rechtsanwalt Tim Cörper und Rechtsanwalt Jens Ophey vereinen jeweils die Fachanwaltstitel für Strafrecht und Steuerrecht in einer Person. Wir führen beide Verfahren aus einer Hand – mit einer Strategie, ohne Schnittstellenverluste.
Ihr Ansprechpartner in Krefeld
Bei einer Steuerfahndung zählt jede Stunde. Rufen Sie uns an, bevor Sie Aussagen machen oder Unterlagen herausgeben.
Notfallnummer: 0160 / 121 06 16 Kanzlei: 02151 5698000
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Stand: Juni 2026
