Personengesellschaft
Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht in Krefeld
Kurz & klar: Bei Personengesellschaften (GbR, OHG, KG) haften die Gesellschafter grundsätzlich persönlich und unbeschränkt – bei der KG nur der Komplementär, nicht der Kommanditist. Seit der MoPeG-Reform 2024 gelten neue Regeln, etwa zum Gesellschaftsregister. Wir gestalten Verträge und beraten zur Haftung in Krefeld.
Die Wahl der Rechtsform stellt die Weichen für Haftung, Steuern und Finanzierung eines Unternehmens. Zu den Personengesellschaften zählen die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG), die Kommanditgesellschaft (KG) sowie die in der Praxis sehr beliebte GmbH & Co. KG. Sie unterscheiden sich von den Kapitalgesellschaften vor allem in der Haftungsfrage – im Gegenzug ist ihre Gründung einfacher und kostengünstiger. Als Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht in Krefeld finden wir mit Ihnen die passende Struktur.
Formen der Personengesellschaft
- GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts): Die einfachste Form – ideal für Freiberufler und kleine Zusammenschlüsse. Jeder Gesellschafter haftet persönlich und unbeschränkt.
- OHG (Offene Handelsgesellschaft): Für den Betrieb eines Handelsgewerbes. Alle Gesellschafter haften gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen.
- KG (Kommanditgesellschaft): Unterscheidet zwischen dem persönlich haftenden Komplementär und dem nur bis zur Einlage haftenden Kommanditisten.
- GmbH & Co. KG: Verbindet die Haftungsbeschränkung der GmbH mit den steuerlichen Vorteilen der Personengesellschaft.
Haftung – das zentrale Unterscheidungsmerkmal
Bei GbR und OHG haften die Gesellschafter persönlich, unbeschränkt und gesamtschuldnerisch (§ 721 BGB, § 128 HGB). Diese akzessorische Haftung bedeutet: Ein Gläubiger kann jeden einzelnen Gesellschafter in voller Höhe in Anspruch nehmen. Bei der KG ist die Haftung des Kommanditisten auf seine im Handelsregister eingetragene Einlage beschränkt – solange diese erbracht ist. Wer Haftungsrisiken begrenzen will, muss dies bei der Rechtsformwahl von Anfang an mitdenken.
Das MoPeG – neues Personengesellschaftsrecht seit 2024
Zum 1. Januar 2024 hat das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) die GbR grundlegend reformiert. Die rechtsfähige GbR kann sich nun in das neue Gesellschaftsregister eintragen lassen (eGbR) und wird damit voll am Rechtsverkehr teilnahmefähig – etwa für den Erwerb von Grundstücken oder Geschäftsanteilen. Bestehende Gesellschaftsverträge sollten auf Anpassungsbedarf überprüft werden.
Besteuerung
Personengesellschaften werden transparent besteuert: Nicht die Gesellschaft, sondern die Gesellschafter versteuern die Gewinne anteilig mit ihrem persönlichen Einkommensteuersatz. Das kann je nach Konstellation günstiger oder ungünstiger sein als die Besteuerung einer Kapitalgesellschaft. Eine fundierte Rechtsformwahl berücksichtigt deshalb stets auch die steuerliche Gesamtbelastung.
Der Gesellschaftsvertrag als Fundament
Viele spätere Streitigkeiten lassen sich durch einen sorgfältig ausgearbeiteten Gesellschaftsvertrag von Anfang an vermeiden. Wichtige Regelungspunkte sind Gewinnverteilung, Entnahmerechte, Geschäftsführungsbefugnisse, Wettbewerbsverbote sowie Nachfolge- und Abfindungsregelungen für den Austritt oder Tod eines Gesellschafters.
Ihr Ansprechpartner für Personengesellschaften in Krefeld
Rechtsanwalt Dirk Pauls berät Sie umfassend – von der Gründung über die Umstrukturierung bis zum Gesellschafterstreit. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung.
Häufige Fragen
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Stand: Juni 2026
