Betriebsprüfung durch Finanzamt2026-05-17T13:31:59+00:00

Betriebsprüfung durch Finanzamt

Fachanwalt für Steuerrecht in Krefeld

Die Betriebsprüfung vom Finanzamt dient der Ermittlung der steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen. Sie ist eine sehr belastende Maßnahme für die Steuerpflichtigen.

Arten der Betriebsprüfung

Grundsätzlich sind Betriebsprüfungen mit Vorankündigung (Außenprüfungen, Sonderprüfungen) und solche ohne Ankündigung (Lohnsteuernachschau, Umsatzsteuernachschau, Kassennachschau) zu unterscheiden.

Zum detaillierten Ablauf einer Außenprüfung haben wir eine eigene Informationsseite erstellt.

Frühzeitige Beratung empfohlen

Regelmäßig werden kardinale Fehler bereits während der Betriebsprüfung begangen. Eine möglichst frühzeitige Beratung und Begleitung durch unsere Fachanwälte für Steuerrecht in Krefeld ist daher sehr zu empfehlen.

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Rechtsanwalt Tim Cörper begleitet Ihre Betriebsprüfung. Kontaktieren Sie uns.

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Häufige Fragen zur Betriebsprüfung im Steuerstrafrecht

Fragen, die wir sehr häufig im Zusammenhang mit Betriebsprüfungen und Steuerstrafverfahren erhalten, beantworten wir in diesem Abschnitt.

Darf ich Unterlagen vernichten, bevor der Prüfer sie sieht?2026-04-29T18:18:40+00:00

Nein, auf keinen Fall. Das Vernichten, Löschen oder Verändern von Unterlagen, die für ein Steuer- oder Strafverfahren relevant sein können, kann als Strafvereitelung nach § 258 StGB oder Urkundenunterdrückung nach § 274 StGB eigenständig strafbar sein. Zudem verschlechtert es Ihre Verteidigungsposition erheblich, weil Gerichte das Vernichten von Beweismitteln regelmäßig als belastendes Indiz werten. Sichern Sie stattdessen alle Unterlagen und besprechen Sie mit Ihrem Anwalt, welche Dokumente für Ihre Verteidigung relevant sind.

Sollte ich meinen Steuerberater informieren?2026-04-29T18:18:40+00:00

Grundsätzlich ja – aber sprechen Sie vorher mit Ihrem Strafverteidiger über den Umfang der Informationsweitergabe. Ihr Steuerberater hat im Strafverfahren kein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht. Während er im Besteuerungsverfahren weiterhin Ihre steuerlichen Interessen vertritt, kann er im Strafverfahren als Zeuge vernommen werden. Eine abgestimmte Kommunikation zwischen Anwalt und Steuerberater ist deshalb wichtig, um Ihre Verteidigungsstrategie nicht zu gefährden.

Was kostet die anwaltliche Begleitung einer Betriebsprüfung im Steuerstrafrecht?2026-04-29T18:18:40+00:00

Die Kosten hängen vom Umfang des Verfahrens ab – insbesondere von der Komplexität des Sachverhalts, der Anzahl der betroffenen Steuerjahre und der Frage, ob neben dem steuerlichen auch ein strafrechtliches Verfahren geführt wird. Die Abrechnung erfolgt in der Regel auf Basis einer individuellen Honorarvereinbarung, die wir im Erstgespräch transparent besprechen. Bei einem begründeten Verdacht auf Steuerhinterziehung lohnt sich die Investition in spezialisierte Verteidigung – denn die steuerlichen und strafrechtlichen Konsequenzen ohne fachkundige Begleitung können um ein Vielfaches höher ausfallen.

Muss ich bei einer Betriebsprüfung weiterhin Auskunft geben, wenn ein Strafverfahren eingeleitet wurde?2026-04-29T18:18:39+00:00

Nein. Ab dem Moment der Einleitung eines Steuerstrafverfahrens entfällt die steuerliche Mitwirkungspflicht, soweit Sie sich durch Ihre Aussagen selbst belasten würden. Das ergibt sich aus § 393 Abs. 1 AO. Ihr Schweigerecht gilt ab diesem Zeitpunkt uneingeschränkt. Sie sind nicht verpflichtet, weitere Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen oder Fragen zu beantworten. Allerdings läuft das Besteuerungsverfahren parallel weiter – und fehlende Mitwirkung dort kann steuerliche Nachteile haben. Genau deshalb ist eine Verteidigung, die beide Verfahren im Blick hat, so wichtig.

Kann ich noch eine Selbstanzeige machen, wenn die Betriebsprüfung schon läuft?2026-04-29T18:18:39+00:00

Das hängt vom Zeitpunkt ab. Die Selbstanzeige ist nach § 371 Abs. 2 Nr. 1a AO gesperrt, sobald ein Amtsträger der Finanzbehörde zur steuerlichen Prüfung erschienen ist – und zwar für den sachlichen und zeitlichen Umfang der angekündigten Prüfung. Die bloße Prüfungsanordnung allein sperrt die Selbstanzeige noch nicht. Zwischen Anordnung und tatsächlichem Erscheinen des Prüfers besteht ein enges Zeitfenster, das genutzt werden kann. Für Steuerjahre oder Steuerarten, die nicht von der Prüfungsanordnung umfasst sind, bleibt die Selbstanzeige grundsätzlich möglich. Wir prüfen kurzfristig, ob und in welchem Umfang eine Selbstanzeige noch strafbefreiend wirken kann.

Was passiert mit meinem Unternehmen, wenn das Finanzamt einen Arrest anordnet?2026-04-29T18:18:39+00:00

Bei einem dinglichen Arrest nach § 324 AO sichert das Finanzamt Vermögenswerte zur Absicherung der erwarteten Steuernachforderung. Das kann Geschäftskonten, Immobilien und andere Vermögensgegenstände betreffen. In der Praxis bedeutet das häufig, dass Konten eingefroren werden und laufende Zahlungen – Gehälter, Mieten, Lieferantenrechnungen – nicht mehr bedient werden können. Das kann die Existenz des Unternehmens unmittelbar gefährden. Gegen den Arrest kann gerichtlicher Rechtsschutz beantragt werden. Wir handeln in solchen Fällen sofort, um die Handlungsfähigkeit des Unternehmens wiederherzustellen.

Können durch meine Betriebsprüfung auch andere Personen ins Visier geraten?2026-04-29T18:18:39+00:00

Ja. Der Betriebsprüfer fertigt sogenannte Kontrollmitteilungen an, wenn er steuerlich relevante Sachverhalte entdeckt, die Dritte betreffen. Diese Mitteilungen gehen an die zuständigen Finanzämter der betroffenen Personen und können dort eigenständige Prüfungen oder Ermittlungsverfahren auslösen. Betroffen sind häufig Geschäftspartner, Lieferanten, Kunden, Gesellschafter, Familienmitglieder oder nahestehende Unternehmen. Auch für diese Personen gilt: Frühzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend.

Woran erkenne ich, dass meine Betriebsprüfung in ein Strafverfahren kippt?2026-04-29T18:18:38+00:00

Typische Anzeichen sind: Der Prüfer stellt plötzlich sehr gezielte Fragen zu einzelnen Buchungen oder Geschäftsvorfällen, fordert zusätzliche Unterlagen an, die über den ursprünglichen Prüfungsumfang hinausgehen, oder unterbricht die Prüfung ohne klare Begründung. In manchen Fällen erscheint ein zweiter Amtsträger oder der Prüfer kündigt ein Gespräch mit der Bußgeld- und Strafsachenstelle an. Spätestens wenn Sie eine förmliche Belehrung über Ihr Schweigerecht erhalten, ist das Strafverfahren eingeleitet. Wir empfehlen, bereits bei den ersten Auffälligkeiten anwaltlichen Rat einzuholen – nicht erst bei der formellen Belehrung.

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