Gesellschafterstreit2026-06-06T11:39:01+00:00

Gesellschafterstreit

Rechtsanwalt für Gesellschafterstreitigkeiten in Krefeld

Kurz & klar: Beim Gesellschafterstreit geht es oft um Stimmrechte, Gewinnverteilung, Auskunft oder den Ausschluss eines Gesellschafters. Wer hier richtig taktiert – Beschlüsse fristgerecht anfechten, Rechte sichern – schützt seine Position. Eskaliert der Streit, drohen Blockade und Wertverlust. Wir vertreten Gesellschafter in Krefeld konsequent.

Auch Gesellschafter streiten – über die Ausrichtung des Unternehmens, die Gewinnverwendung, die Geschäftsführung oder das Ausscheiden eines Partners. Gerät ein solcher Konflikt außer Kontrolle, kann er das Unternehmen lähmen oder sogar gefährden. Entscheidend ist, früh und strategisch zu handeln. Als Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht in Krefeld vertreten wir Ihre Interessen – außergerichtlich wie vor Gericht.

Häufige Ursachen für Gesellschafterstreitigkeiten

  • Gewinnverteilung und Entnahmerechte: Uneinigkeit über Verwendung und Ausschüttung von Gewinnen.
  • Strategische Ausrichtung: Unterschiedliche Vorstellungen über die Zukunft des Unternehmens.
  • Geschäftsführung: Konflikte über Kompetenz oder Verhalten der Geschäftsführung.
  • Informationsrechte: Verweigerung von Auskunft und Einsicht in Geschäftsunterlagen.
  • Nachfolge und Ausscheiden: Streit über Abfindungen, Nachfolge oder den Ausschluss eines Gesellschafters.

Das Informationsrecht als Hebel

Ein wirksames Mittel im Gesellschafterstreit ist das Auskunfts- und Einsichtsrecht: Jeder GmbH-Gesellschafter kann nach § 51a GmbHG umfassende Auskunft über die Angelegenheiten der Gesellschaft und Einsicht in die Unterlagen verlangen. Die Geschäftsführung darf dies nur unter engen Voraussetzungen verweigern. Wird das Recht missachtet, lässt es sich gerichtlich durchsetzen – häufig der erste Schritt, um Transparenz zu erzwingen.

Ausschluss, Einziehung, Beschlussanfechtung

Eskaliert der Konflikt, kommen schärfere Instrumente in Betracht. Ein Gesellschafter kann aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden – durch Einziehung des Geschäftsanteils (§ 34 GmbHG, sofern satzungsmäßig vorgesehen) oder durch Ausschlussklage. Rechtswidrige Gesellschafterbeschlüsse lassen sich mit der Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage angreifen; die Anfechtung ist in der Regel binnen eines Monats zu erheben.

Lösungswege bei Gesellschafterstreit

Nicht jeder Streit muss vor Gericht enden. Wir prüfen zunächst die außergerichtlichen Wege:

  • Verhandlung: Direkte Gespräche unter anwaltlicher Begleitung.
  • Mediation: Ein neutraler Dritter vermittelt zwischen den Parteien.
  • Schiedsverfahren: Sofern der Gesellschaftsvertrag eine Schiedsklausel enthält.
  • Gerichtliche Auseinandersetzung: Scheitern alle anderen Wege, vertreten wir Sie konsequent vor Gericht.

Einstweilige Verfügung bei akuter Gefahr

In dringenden Fällen – etwa wenn ein Gesellschafter eigenmächtig Vermögen entzieht oder rechtswidrige Beschlüsse durchsetzt – kann eine einstweilige Verfügung die schnellste Lösung sein. Hier zählen anwaltliche Erfahrung und schnelles Handeln.

Gesellschafterstreit in Krefeld – Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt Dirk Pauls vertritt Ihre Interessen außergerichtlich und vor Gericht. Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Erstberatung.

Häufige Fragen

Kann ein Gesellschafter aus der GmbH ausgeschlossen werden?2026-06-04T21:02:13+00:00

Ja, aus wichtigem Grund. Der Geschäftsanteil kann durch Einziehung (§ 34 GmbHG, sofern die Satzung dies vorsieht) oder durch Ausschlussklage entzogen werden. Voraussetzung ist ein in der Person liegender wichtiger Grund, der den übrigen Gesellschaftern die Fortsetzung unzumutbar macht. Die Abfindung richtet sich nach Satzung und Verkehrswert.

Welche Informationsrechte habe ich als Gesellschafter?2026-06-04T21:02:14+00:00

Jeder GmbH-Gesellschafter hat nach § 51a GmbHG einen umfassenden Auskunfts- und Einsichtsanspruch in die Angelegenheiten der Gesellschaft. Die Geschäftsführung darf die Auskunft nur unter engen Voraussetzungen verweigern. Wird das Recht missachtet, lässt es sich gerichtlich durchsetzen – oft ein wirksamer Hebel im Gesellschafterstreit.

Wie wehre ich mich gegen einen rechtswidrigen Gesellschafterbeschluss?2026-06-04T21:02:15+00:00

Fehlerhafte Beschlüsse können durch Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage angegriffen werden; die Anfechtung ist zügig, in der Regel binnen eines Monats, zu erheben. Bei akuter Gefahr – etwa drohendem Vermögensabfluss – kann zusätzlich eine einstweilige Verfügung beantragt werden. Schnelles Handeln ist hier entscheidend.

Ihr Ansprechpartner

Dirk Pauls, Rechtsanwalt für Gesellschaftsrecht in Krefeld

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Stand: Juni 2026

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