Rechtsanwalt & Fachanwalt für Arbeitsrecht in Krefeld
Ihr Fachanwalt & Rechtsanwalt für Arbeitsrecht in Krefeld
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Krefeld vertreten wir Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Betriebsräte – außergerichtlich und vor dem Arbeitsgericht. Schwerpunkte: Kündigung und Kündigungsschutzklage (Drei-Wochen-Frist), Abfindung, Aufhebungsvertrag, Abmahnung.
Kurz & klar: Als Fachanwälte für Arbeitsrecht in Krefeld vertreten wir Arbeitnehmer und Arbeitgeber – bei Kündigung, Kündigungsschutz, Abfindung, Aufhebungsvertrag und Zeugnis. Nach einer Kündigung zählt jede Woche: Die Kündigungsschutzklage muss innerhalb von drei Wochen ab Zugang beim Arbeitsgericht eingehen. Lassen Sie Ihre Kündigung frühzeitig prüfen.
Im Bereich des Arbeitsrechts wird zwischen dem Individualarbeitsrecht, d. h. dem Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, und dem Kollektivarbeitsrecht, d. h. dem Verhältnis zwischen Gewerkschaften, Betriebsräten, Personalräten und Mitarbeitervertretungen zu Arbeitgeberverbänden sowie Arbeitgebern, unterschieden.
Durch unsere langjährige Spezialisierung als Fachanwalt für Arbeitsrecht in Krefeld und regelmäßige Fortbildungen erzielen wir bei Pauls Cörper Rechtsanwälte das bestmögliche Ergebnis für Sie.
Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag oder Abmahnung – im Arbeitsrecht zählt schnelles und entschlossenes Handeln. Viele Fristen sind kurz: Bei einer Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit für eine Kündigungsschutzklage. Wir sorgen dafür, dass keine Frist verpasst wird.
Rechtsanwalt Dirk Pauls vertritt Sie als Fachanwalt für Arbeitsrecht vor dem Arbeitsgericht Krefeld, dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf und allen weiteren Instanzen in NRW.
Aktuelles Urteil dazu: Krankschreibung nach Kündigung – wann die Entgeltfortzahlung entfällt (BAG 2024).
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Unsere Schwerpunkte im Arbeitsrecht
Häufige Fragen im Arbeitsrecht
Fragen, die wir sehr häufig im Rahmen unserer Rechtsberatung und bei der Prozessvertretung im Arbeitsrecht erhalten, beantworten wir in diesem Abschnitt.
Aktuelles
CEO-Fraud: Volle Arbeitnehmerhaftung trotz D&O? (8 SLa 603/25)
Kurz & klar: Wer als Arbeitnehmer grob fahrlässig einen Millionenschaden verursacht, haftet grundsätzlich voll – eine Haftungsmilderung im Einzelfall kommt nach dem Landesarbeitsgericht Köln aber nicht
AGG-Schadensersatz: Wie lange haftet der Arbeitgeber? (8 AZR 153/25)
Kurz & klar: Wer bei einer Bewerbung unzulässig benachteiligt wird, kann nach § 15 Abs. 1 Satz 1 AGG Ersatz des entgangenen Arbeitsentgelts verlangen – der
Stand: September 2026
