Gründung einer Kapitalgesellschaft
GmbH & UG gründen in Krefeld
Kurz & klar: Die Gründung einer GmbH oder UG verlangt notarielle Beurkundung, ein Stammkapital (GmbH 25.000 €, UG ab 1 €) und die Eintragung ins Handelsregister – erst dann ist die Haftungsbeschränkung wirksam. Bis dahin haften die Gründer persönlich. Ein sauberer Gesellschaftsvertrag verhindert späteren Streit.
Die Gründung einer Kapitalgesellschaft bedarf der notariellen Beurkundung. Für eine GmbH ist ein Stammkapital von mindestens 25.000 Euro erforderlich, bei der UG genügt 1 Euro. Bis zur vollständigen Einzahlung haften die Gesellschafter für den fehlenden Anteil; die Haftungsbeschränkung tritt erst mit der Eintragung im Handelsregister ein. Eine professionell begleitete Gründung schützt vor kostspieligen Fehlern – als Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht in Krefeld führen wir Sie durch den gesamten Prozess.
Der Ablauf einer GmbH-Gründung
- Gesellschaftsvertrag (Satzung): Sie regelt Firma, Sitz, Gegenstand, Stammkapital und Geschäftsanteile. Eine individuelle Satzung bietet deutlich mehr Schutz als das Musterprotokoll.
- Notarielle Beurkundung: Der Gesellschaftsvertrag wird beim Notar beurkundet, gleichzeitig wird der Geschäftsführer bestellt. Seit 2022 ist die Beurkundung auch in einem notariellen Online-Verfahren möglich.
- Einzahlung des Stammkapitals: Mindestens die Hälfte (12.500 Euro bei der GmbH) muss vor der Anmeldung eingezahlt sein.
- Handelsregistereintragung: Mit der Eintragung entsteht die GmbH – ab diesem Zeitpunkt greift die Haftungsbeschränkung.
- Gewerbeanmeldung und steuerliche Erfassung: Abschließend folgen Gewerbeanmeldung und die Anmeldung beim Finanzamt.
Musterprotokoll oder individuelle Satzung?
Das Gesetz bietet mit dem Musterprotokoll eine vereinfachte Gründung. Es eignet sich jedoch nur für unkomplizierte Fälle mit bis zu drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer und lässt keine individuellen Regelungen zu Nachfolge, Stimmrechten oder Wettbewerbsverboten zu. Für die meisten Unternehmen empfehlen wir eine maßgeschneiderte Satzung.
Sacheinlage und verdeckte Sacheinlage
Das Stammkapital kann statt in Geld auch als Sacheinlage erbracht werden – etwa durch Maschinen oder Fahrzeuge. Vorsicht ist bei der verdeckten Sacheinlage geboten: Wird Geld eingezahlt, wirtschaftlich aber sogleich für den Erwerb eines Gegenstands vom Gesellschafter verwendet, befreit das nicht von der Einlagepflicht. Im schlimmsten Fall muss der Gesellschafter erneut leisten. Eine saubere Gestaltung der Einlage ist daher unverzichtbar.
Haftung in der Vorgründungsphase
Zwischen Beurkundung und Eintragung besteht die sogenannte Vor-GmbH (GmbH i. G.). In dieser Phase haften die Handelnden und Gesellschafter persönlich für eingegangene Verbindlichkeiten. Umso wichtiger ist eine zügige und professionelle Abwicklung des Gründungsprozesses.
Gesellschaftsgründung in Krefeld – Ihr Ansprechpartner
Rechtsanwalt Dirk Pauls begleitet Sie von der Satzung bis zur Eintragung im Handelsregister. Nehmen Sie Kontakt auf.
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Stand: Juni 2026
