Kapitalgesellschaft
Rechtsanwalt für GmbH & AG in Krefeld
Kurz & klar: Kapitalgesellschaften (GmbH, AG, UG) trennen das Gesellschafts- vom Privatvermögen – die Haftung ist grundsätzlich auf die Einlage beschränkt. Doch bei Pflichtverletzungen, verdeckter Gewinnausschüttung oder in der Krise haftet der Geschäftsführer persönlich. Wir beraten zu Gründung, Führung und Haftungsvermeidung.
Aktiengesellschaft (AG), Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und Unternehmergesellschaft (UG) sind Kapitalgesellschaften. Ihr prägendes Merkmal: Gegen Leistung einer Kapitaleinlage befreien sich die Gesellschafter von der persönlichen Haftung – es haftet grundsätzlich nur das Gesellschaftsvermögen. Das macht die Kapitalgesellschaft zum bevorzugten Vehikel für unternehmerisches Wachstum und Kapitalsammlung. Als Rechtsanwälte für Gesellschaftsrecht in Krefeld begleiten wir Sie von der Rechtsformwahl bis zur laufenden Beratung.
GmbH – die beliebteste Kapitalgesellschaft
Die GmbH ist die mit Abstand häufigste Kapitalgesellschaft in Deutschland. Sie bietet eine Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen bei überschaubaren Gründungskosten. Das Mindeststammkapital beträgt 25.000 Euro, von dem bei der Anmeldung mindestens die Hälfte eingezahlt sein muss. Wir beraten zu Gründung, Geschäftsführung, Gesellschafterversammlungen und Beschlussfassung.
UG (haftungsbeschränkt) – die „Mini-GmbH“
Die Unternehmergesellschaft ermöglicht den Einstieg in die Kapitalgesellschaft bereits ab einem Stammkapital von 1 Euro. Im Gegenzug muss sie jährlich ein Viertel des Jahresüberschusses als gesetzliche Rücklage einstellen, bis das Stammkapital einer GmbH erreicht ist. Die UG eignet sich besonders für Existenzgründer mit begrenztem Startkapital.
Aktiengesellschaft (AG)
Die AG eignet sich für kapitalintensive Unternehmen und solche, die eine Börsennotierung anstreben. Das Mindestgrundkapital beträgt 50.000 Euro. Mit Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung ist ihre Organisationsstruktur deutlich komplexer und formstrenger als bei der GmbH.
Wie weit reicht die Haftungsbeschränkung wirklich?
Die Haftungsbeschränkung ist kein absoluter Schutz. In bestimmten Konstellationen kann ein Haftungsdurchgriff auf die Gesellschafter erfolgen – etwa bei Vermischung von Gesellschafts- und Privatvermögen, bei materieller Unterkapitalisierung oder bei existenzvernichtenden Eingriffen. Vor der Eintragung im Handelsregister haften die Gründer ohnehin persönlich. Und der Geschäftsführer haftet bei Pflichtverletzungen unabhängig von der Gesellschaftsform mit seinem Privatvermögen.
Besteuerung – das Trennungsprinzip
Anders als bei Personengesellschaften gilt das Trennungsprinzip: Die Gesellschaft selbst zahlt Körperschaftsteuer (15 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag) und Gewerbesteuer. Ausschüttungen an die Gesellschafter werden auf deren Ebene erneut besteuert. Ob die Kapitalgesellschaft steuerlich vorteilhaft ist, lässt sich nur im Einzelfall und im Vergleich zur Personengesellschaft beurteilen.
Ihr Ansprechpartner für Kapitalgesellschaften in Krefeld
Rechtsanwalt Dirk Pauls unterstützt Sie bei allen Fragen rund um GmbH, UG und AG. Vereinbaren Sie einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Krefeld.
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Stand: Juni 2026
