Finanzgerichtliches Verfahren
Fachanwalt für Steuerrecht in Krefeld
Finanzgerichtliches Verfahren – Klage gegen das Finanzamt
Wird der Einspruch durch das Finanzamt zurückgewiesen, bleibt als nächster Schritt die Klage vor dem Finanzgericht. Das finanzgerichtliche Verfahren ist in der Finanzgerichtsordnung (FGO) geregelt und bietet dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, steuerliche Streitfragen durch ein unabhängiges Gericht klären zu lassen. Für Krefeld und Umgebung ist das Finanzgericht Düsseldorf zuständig.
Klagefrist und Klagearten
Die Klagefrist beträgt einen Monat nach Zustellung der Einspruchsentscheidung (§ 47 FGO). Die häufigste Klageart ist die Anfechtungsklage – sie richtet sich gegen einen belastenden Steuerbescheid mit dem Ziel seiner Aufhebung oder Änderung. Daneben gibt es die Verpflichtungsklage (wenn das Finanzamt einen beantragten Verwaltungsakt ablehnt) und die Feststellungsklage.
Verfahrensablauf
Nach Klageeingang prüft das Gericht zunächst die Zulässigkeit. Der Beklagte (das Finanzamt bzw. die zuständige Oberfinanzdirektion) wird zur Stellungnahme aufgefordert und übersendet die Steuerakten. In vielen Fällen wird ein Erörterungstermin angesetzt, in dem das Gericht mit beiden Seiten die Sach- und Rechtslage bespricht. Hier werden häufig Vergleiche geschlossen oder das Finanzamt ändert den Bescheid im Abhilfewege.
Kommt keine Einigung zustande, entscheidet das Gericht nach mündlicher Verhandlung durch Urteil. Das Gericht prüft den Sachverhalt von Amts wegen und ist nicht an die Rechtsauffassung des Finanzamts gebunden. Die Verfahrensdauer beträgt je nach Gericht und Komplexität zwischen 12 und 36 Monaten.
Beweislast
Im finanzgerichtlichen Verfahren gilt der Amtsermittlungsgrundsatz – das Gericht ermittelt den Sachverhalt selbst. Dennoch tragen die Beteiligten eine Mitwirkungslast. In der Praxis gilt: Steuermindernde Tatsachen (Betriebsausgaben, Werbungskosten) muss der Steuerpflichtige nachweisen, steuererhöhende Tatsachen das Finanzamt. Bei Auslandssachverhalten treffen den Steuerpflichtigen erweiterte Mitwirkungspflichten (§ 90 Abs. 2 AO).
Revision zum Bundesfinanzhof
Gegen das Urteil des Finanzgerichts kann unter bestimmten Voraussetzungen Revision beim Bundesfinanzhof (BFH) in München eingelegt werden. Die Revision ist nur zulässig, wenn das Finanzgericht sie zugelassen hat oder wenn das BFH auf Nichtzulassungsbeschwerde hin die Revision zulässt. Der BFH prüft nur Rechtsfragen, keine Tatsachenfragen.
Zuständige Gerichte
Finanzgericht Düsseldorf
Cecilienallee 3, 40474 Düsseldorf
Zuständig für Krefeld, Düsseldorf, Duisburg, Mönchengladbach und den gesamten OLG-Bezirk Düsseldorf.
Bundesfinanzhof (BFH)
Ismaninger Str. 109, 81675 München
Revisionsgericht für alle finanzgerichtlichen Verfahren in Deutschland.
Vertretung vor dem Finanzgericht
Vor dem Finanzgericht besteht kein Anwaltszwang (§ 62 FGO) – Steuerpflichtige können sich selbst vertreten oder durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwälte vertreten lassen. Vor dem Bundesfinanzhof besteht hingegen Vertretungszwang. Rechtsanwalt Tim Cörper und Rechtsanwalt Jens Ophey vertreten als Fachanwälte für Steuerrecht vor dem Finanzgericht Düsseldorf und dem Bundesfinanzhof.
Kanzlei: 02151 / 569 800 0
Verwandte Themen
Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Steuerrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Fordern Sie hier einen Rückruf an.
