Jens Ophey
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht

Jens Ophey ist Rechtsanwalt in Krefeld und trägt sowohl den Titel Fachanwalt für Strafrecht als auch den Titel Fachanwalt für Steuerrecht. Diese Doppelqualifikation in einer Person ist in Nordrhein-Westfalen selten und bildet zusammen mit der gleichen Konstellation bei Tim Cörper den Kern unserer Spezialisierung im Steuerstrafrecht.
Werdegang
Jens Ophey hat Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln studiert und ist seit 2016 als Rechtsanwalt zugelassen. Seine anwaltliche Tätigkeit ist von Beginn an auf die Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Strafrecht ausgerichtet. Aufgrund seiner Kenntnisse und praktischen Erfahrungen wurden ihm in beiden Rechtsgebieten die Fachanwaltstitel verliehen: Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Steuerrecht.
Schwerpunkte der anwaltlichen Tätigkeit
Steuerstrafrecht. Als Fachanwalt für beide relevanten Rechtsgebiete vertritt Jens Ophey Mandanten im Steuerstrafverfahren durchgängig auf beiden Ebenen: im Strafverfahren vor Bußgeld- und Strafsachenstelle, Staatsanwaltschaft und Strafkammer – und parallel im Besteuerungsverfahren vor Finanzamt und Finanzgericht. Diese Kombination ist entscheidend, weil beide Verfahren sich wechselseitig beeinflussen: Jede Aussage im einen Verfahren hat Folgen für das andere. Besondere Schwerpunkte liegen bei der Verteidigung in Ermittlungsverfahren wegen Einkommen-, Umsatz- und Lohnsteuerhinterziehung sowie bei der Begleitung von Betriebsprüfungen, die in ein Steuerstrafverfahren umzukippen drohen.
Steuerrecht. Im reinen Steuerrecht vertritt Jens Ophey Mandanten gegenüber dem Finanzamt und vor dem Finanzgericht. Das betrifft streitige Besteuerungsverfahren, Einsprüche gegen Bescheide, finanzgerichtliche Klagen, Haftungsbescheide und den einstweiligen Rechtsschutz. Der Vorteil für Mandanten: Wo andere Kanzleien spätestens an der Schnittstelle zum Strafrecht einen zweiten Spezialisten einschalten müssen, kann Jens Ophey beide Ebenen durchgängig abdecken.
Strafverteidigung. Neben dem Steuerstrafrecht übernimmt Jens Ophey auch Mandate im allgemeinen Strafrecht und im Wirtschaftsstrafrecht – insbesondere in Konstellationen, in denen steuerliche und strafrechtliche Fragestellungen zusammentreffen.
Selbstanzeige und Korrekturberatung. Ein besonderer Fokus liegt auf der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO. In Fällen, in denen steuerliche Unregelmäßigkeiten erkannt, aber noch nicht entdeckt wurden, ist präzise Arbeit entscheidend: Eine fehlerhafte oder unvollständige Selbstanzeige verliert ihre strafbefreiende Wirkung. Jens Ophey prüft Selbstanzeigen auf Vollständigkeit, rechnet die Nacherklärungen durch und reicht sie form- und fristgerecht ein.
Arbeitsweise
Jens Ophey setzt auf eine sachliche, strukturierte Kommunikation mit den Behörden. Im Steuerstrafverfahren bedeutet das häufig: frühzeitig die Aktenlage klären, die Gewichtung zwischen Besteuerungsverfahren und Strafverfahren bewusst steuern, und die Verteidigungsstrategie auf das realistisch erreichbare Ergebnis ausrichten – statt auf Prinzipienfragen. Mandanten erhalten klare Einschätzungen der Rechtslage und transparente Kommunikation über die wirtschaftlichen Folgen der verschiedenen Handlungsoptionen.
Kontakt
Pauls Cörper Rechtsanwälte Friedrichstr. 17 47798 Krefeld
Telefon: 02151 5698000 E-Mail: info@pauls-coerper.de
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