Insolvenzrecht2026-05-16T20:42:01+00:00

Insolvenzrecht

Ihr Fachanwalt & Rechtsanwalt für Insolvenzrecht in Krefeld

Kompetente Beratung durch unseren Fachanwalt mit über 20 Jahren Erfahrung.

Herr Rechtsanwalt Pauls ist seit mehr als 15 Jahren im Insolvenzrecht tätig. In dieser Zeit hat er sich intensiv mit allen Fragen dieses Rechtsgebiets auseinandergesetzt.

Aufgrund seiner Erfahrung und seiner fachlichen Fortbildungen führt er den Titel Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht. Als spezialisierte Insolvenzrecht-Kanzlei in Krefeld wollen wir Ihnen helfen, Ihre Ziele zu erreichen.

Als Unternehmen – oder Unternehmer – können Sie auf verschiedene Weisen von der Insolvenz betroffen sein. Gerade in der gegenwärtigen wirtschaftlichen Situation geraten viele Unternehmen schuldlos in eine Krise. Dies entbindet Sie als Unternehmensverantwortlichen aber nicht davor, geeignete Maßnahmen bei einer wirtschaftlichen Schieflage zu treffen. Diese können entweder in einer Sanierung oder Restrukturierung über ein Insolvenzverfahren liegen, oder aber in einer außergerichtlichen Einigung mit den Gläubigern.

Besonders brisant: Als Geschäftsführer haften Sie persönlich, wenn der Insolvenzantrag zu spät gestellt wird. Die Antragsfrist beträgt maximal drei Wochen ab Zahlungsunfähigkeit und sechs Wochen ab Überschuldung. Bei Fristversäumnis drohen neben zivilrechtlicher Haftung auch strafrechtliche Konsequenzen wegen Insolvenzverschleppung.

Aber auch als Gläubiger eines insolventen Unternehmens müssen Sie schnell handeln, um Ihre Forderungen zu sichern und einer Insolvenzanfechtung vorzubeugen.

Rechtsanwalt Dirk Pauls berät Sie als Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht vor dem Amtsgericht Krefeld und den Insolvenzgerichten in ganz NRW.

Ihr Ansprechpartner

Arbeitsrecht, Rechtsanwalt, Insolvenz- und Sanierungsrecht, Gesellschaftsrecht, Fachanwalt Dirk Pauls

Dirk Pauls

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht

Fordern Sie hier einen Rückruf an.

Datenschutz *
Insolvenzrecht

Häufige Fragen im Insolvenzrecht

Fragen, die wir sehr häufig im Rahmen unserer Rechtsberatung im Insolvenzrecht erhalten, beantworten wir in diesem Abschnitt.

Was passiert mit den Arbeitnehmern bei einer Unternehmensinsolvenz?2026-04-29T18:04:56+00:00

Die Arbeitsverhältnisse bestehen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zunächst fort. Der Insolvenzverwalter kann jedoch mit einer verkürzten Frist von maximal drei Monaten zum Monatsende kündigen (§ 113 InsO). Arbeitnehmer haben für die letzten drei Monate vor Eröffnung Anspruch auf Insolvenzgeld. Bei einem Betriebsübergang gehen die Arbeitsverhältnisse auf den Erwerber über.

Welche Straftaten drohen bei einer Insolvenz?2026-04-29T18:04:56+00:00

Die häufigsten Insolvenzstraftaten sind Insolvenzverschleppung (§ 15a InsO), Bankrott (§ 283 StGB), Verletzung der Buchführungspflicht (§ 283b StGB) und Gläubigerbegünstigung (§ 283c StGB). Hinzu kommen steuerstrafrechtliche Risiken, wenn Steuererklärungen nicht abgegeben oder Steuern nicht abgeführt werden.

Was ist der Unterschied zwischen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung?2026-04-29T18:04:55+00:00

Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO) bedeutet, dass das Unternehmen seine fälligen Zahlungspflichten nicht mehr erfüllen kann. Überschuldung (§ 19 InsO) liegt vor, wenn das Vermögen des Unternehmens die bestehenden Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, es sei denn, die Fortführung ist überwiegend wahrscheinlich. Beide Tatbestände lösen die Insolvenzantragspflicht aus – mit unterschiedlichen Fristen: drei Wochen bei Zahlungsunfähigkeit, sechs Wochen bei Überschuldung.

Kann ich mein Unternehmen durch ein Insolvenzverfahren sanieren?2026-04-29T18:04:55+00:00

Ja. Die Insolvenzordnung bietet mehrere Sanierungswege: die Eigenverwaltung (§§ 270 ff. InsO), das Schutzschirmverfahren (§ 270d InsO) und den Insolvenzplan (§§ 217 ff. InsO). Voraussetzung ist, dass das Unternehmen einen wirtschaftlich tragfähigen Kern hat und die Antragstellung rechtzeitig erfolgt. Je früher Sie sich beraten lassen, desto mehr Optionen stehen zur Verfügung.

Was ist eine Insolvenzanfechtung und bin ich als Gläubiger davon betroffen?2026-04-29T18:04:55+00:00

Der Insolvenzverwalter kann Zahlungen und Rechtshandlungen, die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden, unter bestimmten Voraussetzungen anfechten und die Rückzahlung verlangen (§§ 129 ff. InsO). Besonders gefährdet sind Zahlungen in den letzten drei Monaten vor dem Insolvenzantrag. Bei nahestehenden Personen gelten erweiterte Anfechtungsfristen von bis zu vier Jahren.

Wie sichere ich als Gläubiger meine Forderungen, wenn mein Geschäftspartner insolvent wird?2026-04-29T18:04:55+00:00

Melden Sie Ihre Forderung fristgerecht zur Insolvenztabelle an. Prüfen Sie vorhandene Sicherungsrechte wie Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung, Grundschulden oder Pfandrechte – diese machen Sie zum absonderungsberechtigten Gläubiger mit deutlich besserer Position. Prüfen Sie auch Aufrechnungsmöglichkeiten und ob der Insolvenzverwalter laufende Verträge erfüllen möchte.

Hafte ich als Geschäftsführer persönlich, wenn die GmbH insolvent wird?2026-04-29T18:04:54+00:00

Nicht automatisch – aber unter bestimmten Voraussetzungen ja. Die häufigsten Haftungsrisiken: Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife (§ 15b InsO), verspäteter Insolvenzantrag (§ 15a InsO), Nichtabführung von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB) und Steuerschulden der GmbH (§§ 69, 34 AO). Besonders gefährlich ist die Haftung für Zahlungen nach Insolvenzreife – hier haftet der Geschäftsführer persönlich für jeden Euro, der nach dem Zeitpunkt der Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung das Gesellschaftsvermögen verlässt.

Ab wann bin ich als Geschäftsführer verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen?2026-04-29T18:04:54+00:00

Als Geschäftsführer einer GmbH sind Sie gesetzlich verpflichtet, bei Zahlungsunfähigkeit innerhalb von drei Wochen und bei Überschuldung innerhalb von sechs Wochen einen Insolvenzantrag zu stellen (§ 15a InsO). Zahlungsunfähigkeit liegt vor, wenn das Unternehmen nicht mehr in der Lage ist, mindestens 90 Prozent seiner fälligen Verbindlichkeiten innerhalb von drei Wochen zu begleichen. Ein verspäteter Antrag kann zur persönlichen Haftung mit dem Privatvermögen und zu strafrechtlichen Konsequenzen wegen Insolvenzverschleppung führen.

Aktuelles

Nach oben