Nein, auf keinen Fall. Das Vernichten, Löschen oder Verändern von Unterlagen, die für ein Steuer- oder Strafverfahren relevant sein können, kann als Strafvereitelung nach § 258 StGB oder Urkundenunterdrückung nach § 274 StGB eigenständig strafbar sein. Zudem verschlechtert es Ihre Verteidigungsposition erheblich, weil Gerichte das Vernichten von Beweismitteln regelmäßig als belastendes Indiz werten. Sichern Sie stattdessen alle Unterlagen und besprechen Sie mit Ihrem Anwalt, welche Dokumente für Ihre Verteidigung relevant sind.
