Ja. Der Betriebsprüfer fertigt sogenannte Kontrollmitteilungen an, wenn er steuerlich relevante Sachverhalte entdeckt, die Dritte betreffen. Diese Mitteilungen gehen an die zuständigen Finanzämter der betroffenen Personen und können dort eigenständige Prüfungen oder Ermittlungsverfahren auslösen. Betroffen sind häufig Geschäftspartner, Lieferanten, Kunden, Gesellschafter, Familienmitglieder oder nahestehende Unternehmen. Auch für diese Personen gilt: Frühzeitige anwaltliche Beratung ist entscheidend.
