Strafbefehl erhalten — was jetzt?

Sie haben Post von der Staatsanwaltschaft bekommen: einen Strafbefehl. Das Schreiben enthält einen konkreten Vorwurf, eine Strafe — und die Aufforderung, diese hinzunehmen. Viele Betroffene zahlen, ohne die Konsequenzen zu überblicken. Denn ein Strafbefehl, der rechtskräftig wird, steht einem Urteil gleich und führt zu einem Eintrag im Bundeszentralregister.

Was ist ein Strafbefehl?

Der Strafbefehl ist ein vereinfachtes Verfahren nach § 407 StPO. Die Staatsanwaltschaft beantragt beim Amtsgericht eine Strafe, ohne dass eine mündliche Hauptverhandlung stattfindet. Der Richter prüft den Antrag lediglich auf Grundlage der Akten und erlässt den Strafbefehl, wenn er den Angeschuldigten für hinreichend verdächtig hält (§ 408 Abs. 3 StPO).

In der Praxis bedeutet das: Sie werden verurteilt, ohne jemals vor Gericht gehört worden zu sein. Die Verteidigung hatte keine Gelegenheit, Zeugen zu befragen, Beweise in Frage zu stellen oder die Umstände des Vorwurfs darzulegen.

Welche Strafen drohen?

Im Strafbefehlsverfahren können folgende Rechtsfolgen verhängt werden (§ 407 Abs. 2 StPO):

  • Geldstrafe (bis zu 360 Tagessätze)
  • Fahrverbot (bis zu 6 Monate)
  • Entziehung der Fahrerlaubnis
  • Einziehung von Gegenständen
  • Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr auf Bewährung (nur wenn ein Verteidiger bestellt ist)

Besonders die Geldstrafe wird häufig unterschätzt. Ein Strafbefehl über 90 Tagessätze oder mehr führt dazu, dass Sie als vorbestraft gelten und die Verurteilung in einem Führungszeugnis erscheint. Das kann erhebliche Auswirkungen auf Ihre berufliche Situation haben — etwa bei Beamten, Ärzten, Anwälten oder Personen mit Waffenbesitzkarte.

Die Einspruchsfrist: 2 Wochen — keine Ausnahmen

Gegen den Strafbefehl können Sie innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen (§ 410 Abs. 1 StPO). Die Frist beginnt mit der Zustellung, nicht mit der Lektüre. Wird der Strafbefehl per Postzustellungsurkunde zugestellt und Sie sind nicht zu Hause, gilt die Ersatzzustellung an einen Mitbewohner oder durch Einlegen in den Briefkasten. Entscheidend ist das Datum auf der Zustellungsurkunde.

Wird die Frist versäumt, wird der Strafbefehl rechtskräftig und steht einem rechtskräftigen Urteil gleich (§ 410 Abs. 3 StPO). Eine nachträgliche Anfechtung ist nur unter den sehr engen Voraussetzungen der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (§ 44 StPO) möglich — etwa wenn Sie nachweisbar ohne Verschulden verhindert waren.

Warum sich ein Einspruch lohnen kann

Nach Einspruch kommt es zur Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht. Dort gelten die vollen Verfahrensgarantien: Der Sachverhalt wird mündlich verhandelt, Zeugen werden gehört, Beweise können angefochten werden. Die Erfahrung zeigt, dass Strafbefehle in der Hauptverhandlung häufig zu einem milderen Ergebnis führen — sei es durch Einstellung des Verfahrens nach § 153a StPO gegen Auflage, durch eine Reduktion der Tagessatzzahl oder einen Freispruch.

Das liegt nicht zuletzt daran, dass die Staatsanwaltschaft beim Strafbefehlsantrag die Strafe regelmäßig am oberen Rand ansetzt. Im Strafbefehlsverfahren fehlt der Richter, der die Strafe im Rahmen einer Gesamtwürdigung abwägt.

Rechte des Betroffenen

Als Empfänger eines Strafbefehls stehen Ihnen insbesondere folgende Rechte zu:

  • Akteneinsicht (§ 147 StPO): Über einen Verteidiger haben Sie Anspruch auf vollständige Einsicht in die Ermittlungsakte. Erst dadurch lässt sich beurteilen, wie belastbar die Beweislage tatsächlich ist.
  • Aussageverweigerungsrecht (§ 136 Abs. 1 Satz 2 StPO): Sie müssen sich nicht zur Sache äußern.
  • Beschränkung des Einspruchs (§ 410 Abs. 2 StPO): Der Einspruch kann auf die Höhe der Strafe beschränkt werden, wenn der Sachverhalt unstreitig ist.

Handlungsempfehlung nach Erhalt eines Strafbefehls

  1. Frist notieren: Stellen Sie sofort fest, wann der Strafbefehl zugestellt wurde. Die Zwei-Wochen-Frist läuft ab diesem Tag.
  2. Nicht zahlen, nicht ignorieren: Durch Zahlung der Geldstrafe wird der Strafbefehl nicht „erledigt“ — er wird rechtskräftig und Sie sind vorbestraft.
  3. Fachanwalt für Strafrecht kontaktieren: Erst nach Akteneinsicht lässt sich fundiert entscheiden, ob ein Einspruch sinnvoll ist.
  4. Akteneinsicht beantragen: Ihr Verteidiger beantragt Einsicht in die Ermittlungsakte und prüft die Beweislage.
  5. Einspruch fristgerecht einlegen: Im Zweifel sollte der Einspruch innerhalb der Frist eingelegt und die Strategie danach festgelegt werden.

Was, wenn die Frist bereits abgelaufen ist?

Wenn die Zwei-Wochen-Frist verstrichen ist, wird der Strafbefehl rechtskräftig. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 44 StPO ist nur möglich, wenn Sie die Frist ohne eigenes Verschulden versäumt haben — etwa wegen Krankenhausaufenthalt, nachweisbarer Abwesenheit oder fehlerhafter Zustellung. Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss innerhalb einer Woche nach Wegfall des Hindernisses gestellt werden (§ 45 Abs. 1 StPO).

Wir sind für Sie da — auch im Notfall

Die Pauls Cörper Rechtsanwälte in Krefeld sind als Fachanwälte für Strafrecht auf die Verteidigung in Strafbefehlsverfahren spezialisiert. Wir prüfen Ihren Fall, beantragen Akteneinsicht und beraten Sie, ob ein Einspruch in Ihrer Situation sinnvoll ist. Handeln Sie rechtzeitig — die Frist wartet nicht.

Notfallnummer bei Festnahme und Durchsuchung: 0160 1210616

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Rechtslage ist im konkreten Einzelfall mit einem Fachanwalt für Strafrecht zu prüfen. Stand der Bearbeitung: 27.04.2026.