Typische Anzeichen sind: Der Prüfer stellt plötzlich sehr gezielte Fragen zu einzelnen Buchungen oder Geschäftsvorfällen, fordert zusätzliche Unterlagen an, die über den ursprünglichen Prüfungsumfang hinausgehen, oder unterbricht die Prüfung ohne klare Begründung. In manchen Fällen erscheint ein zweiter Amtsträger oder der Prüfer kündigt ein Gespräch mit der Bußgeld- und Strafsachenstelle an. Spätestens wenn Sie eine förmliche Belehrung über Ihr Schweigerecht erhalten, ist das Strafverfahren eingeleitet. Wir empfehlen, bereits bei den ersten Auffälligkeiten anwaltlichen Rat einzuholen – nicht erst bei der formellen Belehrung.
