Die Kosten hängen vom Umfang des Verfahrens ab – insbesondere von der Komplexität des Sachverhalts, der Anzahl der betroffenen Steuerjahre und der Frage, ob neben dem steuerlichen auch ein strafrechtliches Verfahren geführt wird. Die Abrechnung erfolgt in der Regel auf Basis einer individuellen Honorarvereinbarung, die wir im Erstgespräch transparent besprechen. Bei einem begründeten Verdacht auf Steuerhinterziehung lohnt sich die Investition in spezialisierte Verteidigung – denn die steuerlichen und strafrechtlichen Konsequenzen ohne fachkundige Begleitung können um ein Vielfaches höher ausfallen.