Was, wenn der Tod nicht gewollt war?
Fehlt der Tötungsvorsatz, kommt kein Totschlag in Betracht. Dann sind die Körperverletzung mit Todesfolge (§
Fehlt der Tötungsvorsatz, kommt kein Totschlag in Betracht. Dann sind die Körperverletzung mit Todesfolge (§
Ja. Für den Totschlag genügt bedingter Tötungsvorsatz: Es reicht, dass der Täter den Tod als
Ein minder schwerer Fall des Totschlags (§ 213 StGB) senkt den Strafrahmen auf ein bis
Der Unterschied liegt allein im Vorliegen eines Mordmerkmals nach § 211 StGB, etwa Heimtücke oder