Brauche ich einen Strafantrag des Opfers?
Bei der einfachen Körperverletzung (§ 223 StGB) ist grundsätzlich ein Strafantrag erforderlich (§ 230 StGB),
Bei der einfachen Körperverletzung (§ 223 StGB) ist grundsätzlich ein Strafantrag erforderlich (§ 230 StGB),
Wer sich gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff verteidigt, handelt in Notwehr (§ 32 StGB) und
Eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) liegt unter anderem vor bei Begehung mit einer Waffe
Ja. Auch eine Ohrfeige kann eine körperliche Misshandlung im Sinne des § 223 StGB sein,