Eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) liegt unter anderem vor bei Begehung mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug, mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung, hinterlistig oder gemeinschaftlich mit einem anderen Beteiligten. Der Strafrahmen reicht dann von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ob diese Voraussetzungen tatsächlich vorliegen, ist häufig angreifbar.