Wer sich gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff verteidigt, handelt in Notwehr (§ 32 StGB) und ist nicht strafbar. Die Verteidigungshandlung muss allerdings erforderlich und grundsätzlich geboten sein. Gerade bei wechselseitigen Tätlichkeiten ist die Frage, wer Angreifer und wer Verteidiger war, oft entscheidend – und ein zentraler Ansatzpunkt der Verteidigung.