Drohen neben der Strafe weitere Folgen?
Ja. Neben der Freiheits- oder Geldstrafe ordnet das Gericht regelmäßig die Einziehung des Erlangten an.
Ja. Neben der Freiheits- oder Geldstrafe ordnet das Gericht regelmäßig die Einziehung des Erlangten an.
Nein. Neben der Pflichtverletzung muss ein konkreter, bezifferbarer Vermögensnachteil entstanden sein, und der Täter muss
Nur, wer eine besondere Vermögensbetreuungspflicht hat – also eine herausgehobene Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen. Typischerweise