Ja. Neben der Freiheits- oder Geldstrafe ordnet das Gericht regelmäßig die Einziehung des Erlangten an. Hinzu kommen zivilrechtliche Schadensersatz- und Haftungsansprüche der geschädigten Gesellschaft. Je nach beruflicher Stellung können auch berufs- oder gewerberechtliche Konsequenzen folgen.
