Soll ich gegenüber der Polizei Angaben machen?
Nein. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen, und davon sollten Sie Gebrauch machen.
Nein. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen, und davon sollten Sie Gebrauch machen.
Bei einer Verurteilung nach § 316 StGB entzieht das Gericht in aller Regel die Fahrerlaubnis
Ab 1,1 Promille liegt stets eine Straftat vor, weil dann die absolute Fahruntüchtigkeit unwiderlegbar vermutet