Mit welcher Strafe muss ich rechnen?
Der Grundtatbestand des § 177 Abs. 1 StGB sieht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu
Der Grundtatbestand des § 177 Abs. 1 StGB sieht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu
Nein. Als Beschuldigter haben Sie das Recht zu schweigen, und gerade bei einem so sensiblen
Steht allein die Aussage der Belastungszeugin gegen die des Beschuldigten, kommt der Bewertung ihrer Glaubhaftigkeit
Seit der Reform von 2016 ist nach § 177 StGB bereits die sexuelle Handlung gegen