Steht allein die Aussage der Belastungszeugin gegen die des Beschuldigten, kommt der Bewertung ihrer Glaubhaftigkeit zentrale Bedeutung zu. Die Gerichte stellen dabei hohe Anforderungen, und häufig ist ein aussagepsychologisches Gutachten geboten. Die sorgfältige Auseinandersetzung mit der Aussage und ihren Entstehungsbedingungen ist deshalb ein Kernstück der Verteidigung.
