Wird das Diebesgut eingezogen?
In der Regel ja. Das Gericht ordnet die Einziehung der hehlerisch erlangten Gegenstände oder –
In der Regel ja. Das Gericht ordnet die Einziehung der hehlerisch erlangten Gegenstände oder –
Die Hehlerei (§ 259 StGB) setzt eine gegen fremdes Vermögen gerichtete Vortat und Bereicherungsabsicht voraus.
Nur, wenn Sie wussten oder zumindest billigend in Kauf nahmen, dass die Sache aus einer