Geschäftsführerhaftung

Rechtsanwalt für Geschäftsführer in Krefeld

Gesellschaften werden durch ihre Geschäftsführer vertreten. Bei Personengesellschaften obliegt die Vertretung der Gesellschaft den persönlich haftenden Gesellschaftern.

Für die Kapitalgesellschaften ist dies nicht notwendig; es kommt sogar auch eine Vertretung durch Nichtgesellschafter in Betracht. Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft unterliegen im Gegensatz zu den Gesellschaftern nach der Zahlung der Einlage nicht einer Haftungsbefreiung. Vielmehr sieht das Gesetz eine Vielzahl von Haftungsfolgen für eventuelles Fehlverhalten vor.

Pflichten des Geschäftsführers

Die Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers sind umfangreich und gehen weit über die bloße Geschäftsführung hinaus. Zu den wichtigsten Pflichten gehören:

  • Sorgfaltspflicht: Der Geschäftsführer muss die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anwenden (§ 43 Abs. 1 GmbHG).
  • Treuepflicht: Er ist der Gesellschaft gegenüber zur Treue verpflichtet und darf keine eigenen Interessen auf Kosten der Gesellschaft verfolgen.
  • Buchführungspflicht: Die ordnungsgemäße Buchführung und rechtzeitige Erstellung des Jahresabschlusses obliegt dem Geschäftsführer.
  • Insolvenzantragspflicht: Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung muss der Geschäftsführer unverzüglich einen Insolvenzantrag stellen (§ 15a InsO).
  • Steuerliche Pflichten: Der Geschäftsführer haftet persönlich für die ordnungsgemäße Abführung von Steuern und Sozialabgaben.

Haftungsrisiken erkennen und minimieren

Die persönliche Haftung des Geschäftsführers kann erhebliche finanzielle Konsequenzen haben. Typische Haftungsfälle sind die verspätete Insolvenzanmeldung, die Verletzung steuerlicher Pflichten oder die Missachtung von Weisungen der Gesellschafterversammlung.

Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft, Haftungsrisiken zu erkennen und durch geeignete Maßnahmen zu minimieren – etwa durch eine D&O-Versicherung, klare Geschäftsführerverträge und dokumentierte Entscheidungsprozesse.

Ihr Ansprechpartner für Geschäftsführerhaftung in Krefeld

Rechtsanwalt Dirk Pauls berät Geschäftsführer zu ihren Pflichten und Haftungsrisiken. Vereinbaren Sie einen Termin in unserer Kanzlei in Krefeld.

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