Wie läuft ein Strafverfahren ab?
Ein Strafverfahren in Deutschland durchläuft mehrere klar definierte Phasen — vom ersten Verdacht bis zum rechtskräftigen Urteil. Für Beschuldigte ist das Verständnis dieser Phasen entscheidend: In jeder Phase gelten andere Regeln, andere Rechte und andere Verteidigungsmöglichkeiten.
Phase 1: Ermittlungsverfahren
Das Ermittlungsverfahren beginnt mit dem Anfangsverdacht einer Straftat. Die Staatsanwaltschaft leitet das Verfahren ein und beauftragt in der Regel die Polizei mit den Ermittlungen (§§ 160, 161, 163 StPO). In dieser Phase werden Zeugen vernommen, Durchsuchungen durchgeführt, Beschlagnahmen vorgenommen und der Beschuldigte zur Vernehmung geladen.
Rechte des Beschuldigten: Aussageverweigerungsrecht (§ 136 Abs. 1 StPO), Recht auf einen Verteidiger (§ 137 StPO), Recht auf Akteneinsicht über den Verteidiger (§ 147 StPO).
Verteidigungsstrategie: Schweigen, Akteneinsicht beantragen, Beweislage analysieren. Rund 50 % aller Ermittlungsverfahren in Deutschland werden eingestellt.
Phase 2: Abschluss der Ermittlungen
Nach Abschluss der Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft:
- Einstellung (§ 170 Abs. 2 StPO): Kein hinreichender Tatverdacht.
- Einstellung gegen Auflage (§ 153a StPO): Geldauflage, kein Eintrag im Führungszeugnis.
- Strafbefehl (§ 407 StPO): Vereinfachtes Verfahren ohne Hauptverhandlung. Einspruchsfrist: zwei Wochen.
- Anklageerhebung: Das Verfahren geht in die nächste Phase.
Phase 3: Zwischenverfahren
Das Gericht prüft die Anklage und entscheidet über die Eröffnung der Hauptverhandlung (§ 199 StPO). Der Angeklagte kann Einwendungen erheben und Beweisanträge stellen.
Phase 4: Hauptverhandlung
Die Hauptverhandlung ist das Kernstück des Strafverfahrens:
- Aufruf der Sache und Feststellung der Anwesenheit
- Verlesung der Anklageschrift
- Belehrung des Angeklagten über sein Schweigerecht
- Einlassung des Angeklagten (freiwillig)
- Beweisaufnahme: Zeugen, Sachverständige, Urkunden
- Plädoyers: Staatsanwaltschaft, Nebenklage, Verteidigung
- Letztes Wort des Angeklagten
- Urteilsverkündung
In vielen Verfahren findet eine Verständigung (§ 257c StPO) statt — eine Vereinbarung über das Strafmaß im Austausch gegen ein Geständnis.
Phase 5: Urteil und Rechtsmittel
Mögliche Ergebnisse: Freispruch, Geldstrafe, Freiheitsstrafe (mit oder ohne Bewährung), Maßregeln. Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Berufung oder Revision eingelegt werden.
Wann brauche ich einen Strafverteidiger?
So früh wie möglich. Rechtsanwalt Tim Cörper und Rechtsanwalt Jens Ophey verteidigen als Fachanwälte für Strafrecht in allen Phasen des Strafverfahrens.
Notfallnummer: 0160 / 121 06 16
Kanzlei: 02151 / 569 800 0
