Steuerstrafrecht – Strafe bei Steuerhinterziehung
Ihr Verteidiger für Steuerhinterziehung in Krefeld und bundesweit
Als Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwälte für Steuerrecht vertreten wir Sie fachkundig im Steuerstrafverfahren.
Rechtsanwalt Cörper und Rechtsanwalt Ophey tragen beide den Titel Fachanwalt für Steuerrecht. Herr Cörper ist zusätzlich auch Fachanwalt für Strafrecht, unterrichtet als Lehrbeauftragter an der Hochschule Straf- und Strafprozessrecht und führt Fortbildungsveranstaltungen durch.
Die Kombination dieser Spezialisierungen macht es uns möglich, uns auf Augenhöhe mit den Finanzbehörden im Steuerstrafverfahren und davor auseinander zu setzen. Diese Schnittstellenmaterie ist in besonderem Maße anspruchsvoll und erfordert besondere Sachkunde.
Denn im Grunde werden üblicherweise zwei Verfahren parallel geführt, nämlich ein Besteuerungsverfahren hinsichtlich der Festsetzung der Steuern und ein Strafverfahren mit Blick auf mögliche Steuerhinterziehung. Abhängig insbesondere von der Höhe der vermeintlich hinterzogenen Steuern führt dies sehr schnell zu existenziellen Fragestellungen.
Oftmals geht mit der Einleitung des Verfahrens ein Arrest einher, innerhalb dessen sämtliche Vermögenswerte gesichert werden und dem Mandanten ein Zugriff nicht mehr möglich ist. Gerade im Kontext von Unternehmen bedeutet dies regelmäßig große Probleme, da beispielsweise Löhne nicht mehr bezahlt werden können und der Bestand des Unternehmens konkret gefährdet ist.
Unsere Philosophie sieht eine schnelle und zielgerichtete Kommunikation mit den Behörden vor, sofern dies nicht erfolgreich war, schrecken wir aber auch nicht davor zurück, vor den entsprechenden Fachgerichten entsprechende Klageverfahren zu führen.
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Häufige Fragen im Steuerstrafrecht
Fragen, die wir als Fachanwälte für Strafrecht und Fachanwälte für Steuerrecht in Krefeld sehr häufig gestellt bekommen, beantworten wir vorab hier für Sie:
Aktuelles
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BGH Beschluss vom 30.04.2025 – 1 StR 39/25 Hintergrund In einem aktuellen Beschluss hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) klargestellt, dass die Abgabe unrichtiger oder
OLG Hamburg zur Mitteilungspflicht bei Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften
Beschluss vom 26.11.2024 – 2 ORbs 38/24 Hintergrund Das Oberlandesgericht (OLG) Hamburg hatte sich mit der Frage zu befassen, ob Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften auch dann


