Pflichtverteidigung / Notwendige Verteidigung
§§ 140 StPO regelt, dass der Angeklagte in besonderen Verfahren oder Verfahrenskonstellationen zwingend von einem
§§ 140 StPO regelt, dass der Angeklagte in besonderen Verfahren oder Verfahrenskonstellationen zwingend von einem
Geht der Staatsanwalt nach Abschluss der Ermittlungen davon aus, dass eine strafbare Handlung festgestellt werden
Abhängig vom Stadium des Verfahrens hat entweder die Staatsanwaltschaft oder das Gericht mit Zustimmung der
Bei dem Verdacht einer Straftat haben Staatsanwaltschaft und Polizei den Sachverhalt zu erforschen (§ 152
Zum Beschuldigten im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wird man sehr schnell. Voraussetzung dafür ist, dass die Ermittlungsbehörden