Kurz & klar: Der Bundesgerichtshof hat am 2. Juli 2026 ein Urteil des Landgerichts Bamberg aufgehoben, das einen Angeklagten in einem „Mordprozess ohne Leiche“ wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt hatte (Az. 1 StR 115/26). Grund waren Fehler in der Beweiswürdigung. Der Fall wird nun vor einer anderen Strafkammer neu verhandelt – ein Freispruch ist damit nicht verbunden, wohl aber die Chance auf ein anderes Ergebnis.
Worum es ging: Verurteilung ohne aufgefundene Leiche
Das Landgericht Bamberg hatte einen Mann wegen Totschlags (§ 212 StGB) zu zwölf Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Die Besonderheit des Verfahrens: Die Leiche des mutmaßlichen Opfers wurde nie gefunden. In einem solchen „Prozess ohne Leiche“ steht dem Gericht kein unmittelbarer Beweis für Tod, Todesursache und Täterschaft zur Verfügung – es muss seine Überzeugung allein aus einer Kette von Indizien bilden.
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hob dieses Urteil auf und verwies die Sache zur neuen Verhandlung und Entscheidung an eine andere Strafkammer des Landgerichts Bamberg zurück (§ 354 Abs. 2 StPO). Ausschlaggebend waren nach der amtlichen Mitteilung Fehler in der Beweiswürdigung. Die konkreten Beanstandungen nennt die Pressemitteilung nicht; sie ergeben sich erst aus den schriftlichen Gründen der Entscheidung.
Die Norm: Freie Beweiswürdigung und ihre Grenzen (§ 261 StPO)
Nach § 261 StPO entscheidet das Tatgericht „nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung“. Diese Freiheit ist jedoch keine Beliebigkeit. Die Beweiswürdigung muss auf einer tragfähigen Tatsachengrundlage beruhen, in sich widerspruchsfrei sein und darf nicht gegen Denkgesetze oder gesicherte Erfahrungssätze verstoßen.
Beim reinen Indizienbeweis gelten dabei besondere Anforderungen: Das Gericht darf die einzelnen Indizien nicht isoliert bewerten, sondern muss sie in einer Gesamtschau würdigen. Es muss sich zudem mit nahe liegenden alternativen Geschehensabläufen auseinandersetzen und darf eine Verurteilung nur tragen, wenn vernünftige Zweifel ausgeschlossen sind. Bleiben Brüche, Lücken oder unaufgelöste Widersprüche in der Indizienkette, ist die Beweiswürdigung rechtsfehlerhaft.
Was die Entscheidung bedeutet: Die Revision kontrolliert die Beweiswürdigung
Das Revisionsgericht ist keine zweite Tatsacheninstanz – es hört keine Zeugen erneut und ersetzt die Überzeugung des Tatrichters nicht durch seine eigene. Es prüft die Beweiswürdigung aber auf Rechtsfehler: Ist sie lückenhaft, widersprüchlich oder unklar? Wurden an die Überzeugungsbildung überspannte oder zu geringe Anforderungen gestellt? Gerade Indizienurteile in Verfahren ohne Leiche sind hier anfällig, weil jede Lücke in der Beweiskette den gesamten Schuldspruch gefährdet.
Die Aufhebung bedeutet keinen Freispruch. Der Bundesgerichtshof trifft keine eigene Sachentscheidung, sondern gibt dem Verfahren eine neue Chance: Eine andere Strafkammer muss den Sachverhalt vollständig neu verhandeln und die Beweise erneut würdigen. Das Ergebnis ist offen.
Was Beschuldigte daraus mitnehmen
Der Fall zeigt, dass sich eine Revision auch dann lohnen kann, wenn kein spektakulärer Verfahrensfehler vorliegt: Die Beweiswürdigung selbst ist angreifbar. Wo eine Verurteilung ausschließlich auf Indizien beruht, muss das Urteil jede vernünftige Alternative ausschließen und die Indizien in einer geschlossenen Gesamtschau tragen. Genau hier setzt eine sorgfältige Verteidigung an – schon in der Hauptverhandlung durch konsequente Beweisanträge, später durch die präzise Sachrüge in der Revision.
Wer mit dem Vorwurf eines Tötungsdelikts konfrontiert ist, sollte frühzeitig fachanwaltlichen Rat einholen. Die Weichen für eine erfolgreiche Revision werden bereits im erstinstanzlichen Verfahren gestellt.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 124/2026 des Bundesgerichtshofs vom 2. Juli 2026 (Az. 1 StR 115/26; Vorinstanz Landgericht Bamberg, Urteil vom 17. Oktober 2025 – 27 Ks 1107 Js 11618/24).
Vertiefung & verwandte Themen
- Hauptseite: Totschlag (§ 212 StGB) – Verteidigung
- Ablauf eines Strafverfahrens – von der Anklage bis zur Revision
- Gewaltdelikte – Überblick
Eingeordnet von Tim Cörper, Fachanwalt für Strafrecht · Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag gibt den Stand der zitierten Quelle wieder und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.
