Die Vorladung wegen einer Sexualstraftat – ein Schock mit weitreichenden Folgen
Kaum ein strafrechtlicher Vorwurf greift so tief in das Leben eines Beschuldigten ein wie der Verdacht einer Sexualstraftat. Bereits die bloße Existenz eines Ermittlungsverfahrens kann Existenzen zerstören – unabhängig davon, ob sich der Vorwurf am Ende bestätigt oder nicht.
Als Fachanwälte für Strafrecht in Krefeld erleben wir regelmäßig, dass Mandanten in dieser Situation von Panik ergriffen werden. Verständlicherweise. Umso wichtiger ist es, besonnen zu handeln und die richtigen Schritte einzuleiten.
Schweigen ist Gold – warum Sie keine Aussage machen sollten
Der wichtigste Rat, den wir Ihnen geben können: Machen Sie keine Aussage bei der Polizei. Das gilt ausnahmslos und ganz besonders bei Sexualdelikten. Der Grund ist einfach: Im Sexualstrafrecht steht häufig Aussage gegen Aussage. Jedes Wort, das Sie gegenüber den Ermittlungsbehörden äußern, kann und wird gegen Sie verwendet werden – auch wenn es gut gemeint war.
Das Schweigerecht ist ein fundamentales Recht des Beschuldigten nach § 136 Abs. 1 S. 2 StPO. Es ist kein Schuldeingeständnis, sondern Ausdruck eines klugen Umgangs mit einer ernsten Situation.
Was genau sollten Sie tun?
- Bei einer Vorladung zur Polizei: Gehen Sie nicht hin. Sie sind als Beschuldigter nicht verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen. Kontaktieren Sie stattdessen sofort einen auf Sexualstrafrecht spezialisierten Strafverteidiger.
- Bei einer Festnahme: Bestehen Sie auf Ihr Recht, einen Anwalt zu kontaktieren. Rufen Sie unsere 24h-Notfallnummer 0160 1210616 an.
- Bei einer Hausdurchsuchung: Widersprechen Sie der Durchsuchung, aber leisten Sie keinen physischen Widerstand. Notieren Sie alles, was die Beamten mitnehmen.
Die besondere Problematik im Sexualstrafrecht: Aussage gegen Aussage
In der Mehrzahl der Sexualstrafsachen gibt es keine objektiven Beweismittel wie DNA-Spuren oder Videoaufnahmen. Die Ermittlungen stützen sich primär auf die Aussage der anzeigenden Person. Das klingt zunächst beunruhigend – bietet aber auch Ansatzpunkte für eine effektive Verteidigung.
Die Qualität einer Zeugenaussage lässt sich mit den Methoden der forensischen Aussagepsychologie überprüfen. Kriterien wie die logische Konsistenz, der Detailreichtum und die Konstanz der Aussage über verschiedene Vernehmungen hinweg geben Aufschluss über deren Glaubhaftigkeit. Ein erfahrener Strafverteidiger wird diese Analyse frühzeitig einleiten und – wenn angezeigt – ein aussagepsychologisches Gutachten beantragen.
Häufige Konstellationen, die wir in der Praxis sehen:
- Falschbeschuldigungen im Trennungskontext: Nicht selten werden Vorwürfe sexueller Übergriffe im Rahmen von Scheidungs- oder Sorgerechtsstreitigkeiten erhoben. Hier ist eine besonders sorgfältige Analyse der Motivlage entscheidend.
- Missverständnisse bei einvernehmlichen Handlungen: Die Frage der Einwilligung ist oft komplex. Was beide Seiten als einvernehmlich erlebten, kann im Nachhinein anders dargestellt werden.
- Vorwürfe nach langer Zeit: Bei zurückliegenden Taten stellen sich besondere Fragen der Verjährung und der Beweisbarkeit.
Die Strafrahmen im Sexualstrafrecht – was droht?
Der Gesetzgeber hat die Strafen für Sexualdelikte in den letzten Jahren erheblich verschärft. Einen Überblick:
- Sexuelle Belästigung (§ 184i StGB): Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren
- Sexueller Übergriff (§ 177 Abs. 1 StGB): Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 5 Jahren
- Vergewaltigung (§ 177 Abs. 6 StGB): Freiheitsstrafe nicht unter 2 Jahren
- Sexueller Missbrauch von Kindern (§ 176 StGB): Freiheitsstrafe von 1 Jahr bis zu 15 Jahren
Neben der Strafe drohen gravierende Nebenfolgen: Eintragung im erweiterten Führungszeugnis, Verlust des Arbeitsplatzes, Führungsaufsicht und – bei Beamten – der Verlust des Beamtenstatus.
Verteidigungsstrategie: Was ein Fachanwalt für Sie tun kann
Eine effektive Verteidigung im Sexualstrafrecht beginnt mit der Akteneinsicht. Erst wenn wir wissen, was die Ermittlungsbehörden Ihnen konkret vorwerfen und auf welche Beweise sie sich stützen, können wir eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie entwickeln.
Die wichtigsten Instrumente der Verteidigung:
- Schutzschrift: Eine fundierte schriftliche Stellungnahme gegenüber der Staatsanwaltschaft kann – noch vor einer Anklageerhebung – zur Einstellung des Verfahrens führen.
- Aussagepsychologisches Gutachten: Bei Zweifeln an der Glaubhaftigkeit der belastenden Aussage beantragen wir ein Gutachten.
- Eigene Ermittlungen: Chat-Verläufe, Zeugen, Bewegungsprofile – wir sichern entlastendes Material, bevor es verloren geht.
- Verfahrenseinstellung anstreben: Unser primäres Ziel ist es, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden und das Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen.
Diskretion und Vertrauen
Wir wissen, dass der Gang zum Anwalt bei einem Vorwurf im Sexualstrafrecht eine besondere Überwindung kostet. Bei Rechtsanwalt Tim Cörper und dem Team von Pauls Cörper Rechtsanwälte in Krefeld können Sie sich darauf verlassen, dass Ihre Angelegenheit mit absoluter Diskretion und ohne jede Vorverurteilung behandelt wird. Sie müssen sich bei uns für nichts schämen – egal ob schuldig oder unschuldig.
Kontaktieren Sie uns frühzeitig. Je eher wir eingeschaltet werden, desto mehr Handlungsspielraum haben wir für Ihre Verteidigung.
24h-Notfallnummer: 0160 1210616
Kanzlei: 02151 5698000
