Streitiges Verfahren Finanzamt
Fachanwalt für Steuerrecht in Krefeld
Sofern Sie mit der Steuerfestsetzung nicht einverstanden sind, muss gegen den Verwaltungsakt fristgerecht Einspruch eingelegt werden. Sofern kein fristgerechter Einspruch eingelegt wird, tritt grundsätzlich die Bestandskraft des Verwaltungsaktes ein.
Einspruchsfrist beachten
Es sollte daher stets fristgerecht Einspruch eingelegt werden, wenn Sie mit der Festsetzung nicht einverstanden sind. Das Einspruchsverfahren dient dem Rechtsschutz des Steuerpflichtigen und der Selbstkontrolle der Verwaltung.
Aussetzung der Vollziehung
Durch die Einlegung des Einspruchs wird die Vollziehung des angefochtenen Verwaltungsakts grundsätzlich nicht gehemmt. Das bedeutet, dass die Finanzbehörde aus dem Steuerbescheid vollstrecken kann. Daher ist es ratsam, neben dem Einspruch auch die Aussetzung der Vollziehung zu beantragen.
Wir begleiten Sie durch das gesamte Besteuerungsverfahren, führen für Sie das Verfahren mit dem Finanzamt Krefeld und anderen Finanzämtern in NRW.
Ihr Ansprechpartner in Krefeld
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