Betrug (§ 263 StGB)
Rechtsanwalt für Betrug in Krefeld
Betrug ist das häufigste Vermögensdelikt und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft. In besonders schweren Fällen – insbesondere bei gewerbsmäßiger Begehung oder großem Vermögensverlust – drohen sechs Monate bis zehn Jahre (§ 263 Abs. 3 StGB). Die Tatbestandsmerkmale sind komplex und bieten in der Verteidigung erhebliche Angriffsflächen.
Tatbestandsmerkmale
Betrug setzt eine lückenlose Kausalkette voraus: Täuschung → Irrtum → Vermögensverfügung → Vermögensschaden. Fehlt eines dieser Glieder, scheidet Betrug aus. Die Täuschung muss ein Mensch sein – bei automatisierten Vorgängen kommt nur Computerbetrug (§ 263a StGB) in Betracht. Der Irrtum muss kausal für die Vermögensverfügung sein – wer trotz Kenntnis der Täuschung leistet, irrt nicht.
Typische Konstellationen
- Eingehungsbetrug. Abschluss eines Vertrags ohne Erfüllungsbereitschaft oder -fähigkeit. Die Abgrenzung zur bloßen Vertragsverletzung ist verteidigungsrelevant – nicht jede Nichterfüllung ist Betrug.
- Sozialbetrug. Erschleichen von Sozialleistungen durch falsche Angaben. Hohe Dunkelziffer, zunehmende Ermittlungsaktivität der Behörden.
- Versicherungsbetrug. Vortäuschen oder Übertreiben von Versicherungsfällen.
- Anlagebetrug. Täuschung über Renditeaussichten oder die Sicherheit einer Geldanlage. Besonders schwerer Fall bei großer Zahl von Geschädigten.
Verteidigungsansätze
- Kein Täuschungsvorsatz. Der Beschuldigte hat zum Zeitpunkt der Zusage tatsächlich die Absicht und Fähigkeit gehabt, den Vertrag zu erfüllen – späteres Scheitern ist keine Täuschung.
- Kein Irrtum des Geschädigten. Der Geschädigte kannte die wahren Umstände oder hätte sie bei zumutbarer Prüfung erkennen können.
- Kein Vermögensschaden. Der Schaden muss durch ein Sachverständigengutachten beziffert werden. Subjektive Enttäuschung ist kein Vermögensschaden.
- Täter-Opfer-Ausgleich. Vollständige Schadenswiedergutmachung kann nach § 46a StGB zur Strafmilderung oder zum Absehen von Strafe führen.
Notfallkontakt bei Durchsuchung oder Festnahme: 0160 / 121 06 16
Kanzlei: 02151 / 569 800 0
Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Fordern Sie hier einen Rückruf an.
