Betrug (§ 263 StGB)

Rechtsanwalt für Betrug in Krefeld

Betrug gemäß § 263 StGB liegt vor, wenn jemand in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält.

Die Tathandlung des Betruges setzt also eine Täuschungshandlung voraus, die beim Opfer einen Irrtum hervorruft. Dieser Irrtum muss zu einer Vermögensverfügung führen, durch die ein Vermögensschaden entsteht. Alle vier Merkmale müssen kausal miteinander verknüpft sein.

Der besonders schwere Fall des Betruges gemäß § 263 Abs. 3 StGB liegt u. a. vor, wenn der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande handelt, einen Vermögensverlust großen Ausmaßes herbeiführt oder eine große Zahl von Menschen in die Gefahr des Verlustes bringt. In diesen Fällen droht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.

Im Grundfall beträgt die Strafandrohung Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Besondere Bedeutung hat in der Praxis der Betrug im Internet, der Abrechnungsbetrug sowie der Betrug im Zusammenhang mit Kapitalanlagen.

Rechtsanwalt Tim Cörper steht Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht bei allen Fragen zu Betrug in Krefeld zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Erstberatung – diskret, schnell und kompetent.

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