Fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr (§ 229 StGB)

Rechtsanwalt für § 229 StGB in Krefeld

§ 229 StGB stellt die fahrlässige Körperverletzung unter Strafe. Im Straßenverkehr ist dieser Tatbestand bei Verkehrsunfällen relevant, bei denen andere Personen verletzt werden. Fahrlässig handelt, wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.

Entscheidend ist die Frage, ob dem Fahrer ein Sorgfaltspflichtverstoß anzulasten ist. Hierbei spielen die Verkehrsregeln (StVO), die konkrete Verkehrssituation und der Kausalzusammenhang zwischen Sorgfaltspflichtverstoß und Verletzung eine zentrale Rolle.

Die Strafandrohung beträgt Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe. In der Praxis werden häufig Einstellungen gegen Auflagen oder Geldstrafen verhängt. Jedoch kann auch die Entziehung der Fahrerlaubnis drohen, wenn die Tat auf Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen hindeutet.

Für die Verteidigung sind Unfallrekonstruktionsgutachten, Zeugenaussagen und die genaue Analyse der Verkehrssituation entscheidend. Häufig lässt sich ein Mitverschulden des Verletzten nachweisen, das die strafrechtliche Verantwortung des Fahrers reduziert oder entfallen lässt.

Rechtsanwalt Tim Cörper steht Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht bei allen Fragen zu fahrlässige Körperverletzung im Straßenverkehr in Krefeld zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Erstberatung – diskret, schnell und kompetent.

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