Sexueller Missbrauch (§§ 174, 176 StGB)
Rechtsanwalt für sexuellen Missbrauch in Krefeld
§ 176 StGB stellt den sexuellen Missbrauch von Kindern unter Strafe. Kinder im Sinne der Norm sind Personen unter 14 Jahren. Die Strafandrohung beträgt im Grundfall Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Bei besonders schweren Fällen – etwa bei schweren körperlichen Misshandlungen oder bei Tatbegehung durch mehrere Personen – drohen Freiheitsstrafen von einem bis zu 15 Jahren.
§ 174 StGB schützt Schutzbefohlene unter 18 Jahren. Er erfasst sexuelle Handlungen von Personen, denen die Erziehung, Ausbildung oder Betreuung des Opfers anvertraut ist – etwa Lehrer, Trainer oder Pflegeeltern.
Diese Verfahren stellen an die Verteidigung höchste Anforderungen. Häufig liegen keine objektiven Beweise vor – es gilt Aussage gegen Aussage. Aussagepsychologische Sachverständigengutachten spielen eine zentrale Rolle. Die genaue Analyse der Entstehung der Aussage, mögliche Beeinflussung und Suggestibilität sind entscheidende Verteidigungsansätze.
Auch Fragen der Verjährung sind hier von besonderer Bedeutung: Bei Taten gegen Minderjährige beginnt die Verjährungsfrist erst mit Vollendung des 30. Lebensjahres des Opfers.
Rechtsanwalt Tim Cörper steht Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht bei allen Fragen zu sexuellen Missbrauch in Krefeld zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Erstberatung – diskret, schnell und kompetent.
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