Sexuelle Nötigung & Vergewaltigung (§ 177 StGB)

Rechtsanwalt für § 177 StGB in Krefeld

§ 177 StGB fasst seit der Reform 2016 sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung in einem Tatbestand zusammen. Das Grundprinzip: „Nein heißt Nein“ – jede sexuelle Handlung gegen den erkennbaren Willen einer Person ist strafbar, ohne dass Gewalt oder Drohung erforderlich wäre.

Der Strafrahmen ist gestaffelt: Im Grundfall (§ 177 Abs. 1 StGB) droht Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Bei schwerer sexueller Nötigung (§ 177 Abs. 6 StGB) – insbesondere bei Beischlaf oder ähnlich erniedrigenden Handlungen – beträgt die Mindeststrafe zwei Jahre. Besonders schwere Fälle und qualifizierte Tatbegehungen können zu Freiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren führen.

Verfahren nach § 177 StGB sind besonders herausfordernd, da sie häufig auf dem Prinzip „Aussage gegen Aussage“ beruhen. Die genaue Analyse der Aussageentstehung, die Einholung aussagepsychologischer Gutachten und die Bewertung von DNA-Spuren und digitalen Beweismitteln sind zentrale Verteidigungsansätze.

Frühzeitige anwaltliche Intervention ist entscheidend – bereits im Ermittlungsverfahren können durch aktive Mitwirkung wesentliche Weichen gestellt werden.

Rechtsanwalt Tim Cörper steht Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht bei allen Fragen zu sexuelle Nötigung und Vergewaltigung in Krefeld zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Erstberatung – diskret, schnell und kompetent.

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