Kinderpornografie (§ 184b StGB)

Rechtsanwalt für § 184b StGB in Krefeld

§ 184b StGB stellt die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornografischer Inhalte unter Strafe. Das Gesetz unterscheidet dabei nach der Art des Inhalts – ob ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergegeben wird, hat erhebliche Auswirkungen auf den Strafrahmen.

Verbreitung und Zugänglichmachen (§ 184b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1) sind mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bedroht, sofern ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergegeben wird. Bei nicht-realitätsnahen Inhalten (z. B. Zeichnungen, Computergrafiken) beträgt der Strafrahmen drei Monate bis fünf Jahre.

Besitz und Abruf (§ 184b Abs. 3) kinderpornografischer Inhalte, die ein tatsächliches oder wirklichkeitsnahes Geschehen wiedergeben, werden mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft. Der Besitz ist damit – nach der Reform 2024 – kein Verbrechen mehr, sondern ein Vergehen. Diese Absenkung der Mindeststrafe hat erhebliche praktische Bedeutung, da nun in geeigneten Fällen wieder Geldstrafen und Strafaussetzung zur Bewährung möglich sind.

Ermittlungsverfahren nach § 184b StGB beginnen häufig mit einer Hausdurchsuchung und Beschlagnahme von Computern, Smartphones und Speichermedien. Digitale forensische Gutachten spielen eine zentrale Rolle. Entscheidend ist die Frage, ob ein wissentlicher Besitz vorlag oder Dateien unbemerkt auf das Gerät gelangten – etwa über Messenger-Dienste oder Browser-Caches.

Angesichts der erheblichen sozialen Folgen und der komplexen technischen Beweislage ist eine frühzeitige, spezialisierte Verteidigung unerlässlich. Nehmen Sie sofort Kontakt auf – auch wenn Sie lediglich eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung erhalten haben.

Rechtsanwalt Tim Cörper steht Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht bei allen Fragen zu § 184b StGB in Krefeld zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Erstberatung – diskret, schnell und kompetent.

← Zurück zur Übersicht Sexualstrafrecht

Ihr Ansprechpartner

Tim Cörper, Rechtsanwalt Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht in Krefeld

Tim Cörper

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

Fordern Sie hier einen Rückruf an.

Datenschutz *