Was kostet ein Strafverteidiger?2026-06-05T15:48:41+00:00

Was kostet ein Strafverteidiger?

Strafrecht

Kosten einer Strafverteidigung — transparent erklärt

Die Frage nach den Kosten eines Strafverteidigers ist berechtigt. Die Kosten hängen vom Umfang des Verfahrens, der Komplexität des Vorwurfs und dem Aufwand der Verteidigung ab.

Honorarvereinbarung

  • Stundenhonorar: 250–500 Euro netto je nach Spezialisierung und Komplexität.
  • Pauschalhonorar: Festpreis für einen Verfahrensabschnitt oder das gesamte Verfahren.
  • Kombination aus Stundenhonorar und Pauschale nach Verfahrensabschnitt.

Pflichtverteidigung

In bestimmten Fällen bestellt das Gericht einen Pflichtverteidiger (§ 140 StPO). Die Kosten trägt zunächst die Staatskasse, bei Verurteilung werden sie auferlegt. Sie haben das Recht, Ihren Pflichtverteidiger selbst zu wählen (§ 142 Abs. 5 StPO).

Rechtsschutzversicherung

Rechtsschutzversicherungen decken Strafverteidigungskosten in der Regel nur bei fahrlässigen Taten. Bei Vorsatzdelikten besteht meist kein Versicherungsschutz. Eine Prüfung lohnt sich bei Verkehrsdelikten.

Wer trägt die Kosten bei Freispruch?

Bei einem Freispruch oder einer Einstellung durch das Gericht trägt die Staatskasse die notwendigen Auslagen einschließlich der gesetzlichen Anwaltsgebühren (§ 467 StPO). Anders bei der Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO durch die Staatsanwaltschaft: Hier besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Verteidigerkosten. Eine über die gesetzlichen Gebühren hinausgehende Honorarvereinbarung wird zudem in keinem Fall von der Staatskasse übernommen.

Erstberatung bei Pauls Cörper Rechtsanwälte

Wir besprechen die voraussichtlichen Kosten transparent im Erstgespräch. Rechtsanwalt Tim Cörper und Rechtsanwalt Jens Ophey beraten Sie als Fachanwälte für Strafrecht — offen, ehrlich und ohne versteckte Kosten.

Ihr Ansprechpartner

Tim Cörper, Fachanwalt für Betäubungsmittelstrafrecht

Tim Cörper

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

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Was kostet ein Strafverteidiger ungefähr?2026-06-05T13:17:02+00:00

Das hängt vom Umfang des Verfahrens ab. Wir arbeiten mit transparenten Honorarvereinbarungen: Die Stundensätze liegen je nach Spezialisierung und Komplexität meist zwischen 250 und 500 Euro netto; häufig vereinbaren wir auch ein Pauschalhonorar je Verfahrensabschnitt. Die voraussichtlichen Kosten besprechen wir offen im Erstgespräch, bevor ein Mandat zustande kommt.

Übernimmt meine Rechtsschutzversicherung die Kosten der Strafverteidigung?2026-06-05T11:20:46+00:00

In der Regel nur bei fahrlässig begangenen Taten – etwa im Verkehrsstrafrecht. Bei Vorsatzvorwürfen besteht zunächst meist kein Schutz; wird der Vorsatz später nicht bestätigt, kann nachträglich Deckung entstehen. Wir prüfen Ihre Police und rechnen, wo möglich, direkt mit der Versicherung ab.

Bekomme ich die Kosten bei einem Freispruch erstattet?2026-06-05T15:48:43+00:00

Bei einem Freispruch oder einer Einstellung durch das Gericht trägt die Staatskasse die notwendigen Auslagen einschließlich der gesetzlichen Anwaltsgebühren (§ 467 StPO). Bei einer Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO durch die Staatsanwaltschaft werden die Verteidigerkosten dagegen nicht erstattet. Eine über die gesetzlichen Gebühren hinausgehende Honorarvereinbarung wird ohnehin nicht von der Staatskasse übernommen. Eine klare, transparente Kostenabsprache zu Beginn des Mandats ist daher wichtig.

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Stand: Juni 2026
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