Körperverletzung (§ 223 StGB)2026-06-04T19:10:27+00:00

Körperverletzung (§ 223 StGB)

Rechtsanwalt für Körperverletzung in Krefeld

Kurz & klar: Körperverletzung (§ 223 StGB) reicht vom Streit bis zur gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Für das Strafmaß zählen Tatmittel, Folgen und eine mögliche Notwehrlage. Eine frühe, faktengestützte Verteidigung kann den Vorwurf erheblich entschärfen.

Der Vorwurf der Körperverletzung reicht vom Streit unter Nachbarn bis zur gefährlichen Körperverletzung mit mehrjähriger Strafdrohung. Entscheidend für das Strafmaß sind die Tatumstände – und ob Rechtfertigungsgründe wie Notwehr greifen. Als Fachanwaltskanzlei für Strafrecht in Krefeld verteidigen wir Sie in allen Konstellationen.

Tatbestand: Wann liegt eine Körperverletzung vor?

Nach § 223 StGB macht sich strafbar, wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt. Körperliche Misshandlung ist jede üble, unangemessene Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt; eine Gesundheitsschädigung ist das Hervorrufen oder Steigern eines krankhaften Zustands. Die einfache Körperverletzung wird grundsätzlich nur auf Strafantrag verfolgt (§ 230 StGB), sofern nicht ein besonderes öffentliches Interesse besteht. Bereits der Versuch ist strafbar.

Qualifikationen und schwere Folgen

Erheblich strenger ist die gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) – etwa bei Begehung mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug, mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung, hinterlistig oder gemeinschaftlich; sie wird mit sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Die schwere Körperverletzung (§ 226 StGB) erfasst gravierende Dauerfolgen wie den Verlust des Sehvermögens oder eines wichtigen Körperglieds. Führt die Tat zum Tod, greift § 227 StGB (Körperverletzung mit Todesfolge) mit einer Mindeststrafe von drei Jahren.

Strafrahmen

Die einfache Körperverletzung sieht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Bei der gefährlichen Körperverletzung beginnt der Rahmen bei sechs Monaten, bei den schweren Qualifikationen bei einem bzw. drei Jahren. Daneben besteht der eigenständige Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung (§ 229 StGB).

Typische Konstellationen

Vorwürfe entstehen häufig nach Auseinandersetzungen im Nachtleben, im häuslichen Umfeld oder im Straßenverkehr, bei gegenseitigen Tätlichkeiten mit unklarer Beweislage sowie bei der Frage, ob ein eingesetzter Gegenstand als „gefährliches Werkzeug“ zu werten ist. Oft steht Aussage gegen Aussage.

Verteidigungsansätze

Wir prüfen sowohl den Tatbestand als auch mögliche Rechtfertigungs- und Verfahrensaspekte:

  • Notwehr (§ 32 StGB). Erfolgte die Handlung zur Abwehr eines gegenwärtigen rechtswidrigen Angriffs? Notwehr schließt die Strafbarkeit aus.
  • Einwilligung (§ 228 StGB). Bei einverständlichen Tätlichkeiten – etwa im Sport – kann eine wirksame Einwilligung vorliegen.
  • Beweislage und Qualifikation. In Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen ist die Glaubhaftigkeit zentral; bei § 224 StGB ist die Einordnung von „gefährlichem Werkzeug“ und „gemeinschaftlicher Begehung“ häufig angreifbar.

Häufige Fragen

Ist eine Ohrfeige schon strafbar?2026-06-04T19:09:02+00:00

Ja. Auch eine Ohrfeige kann eine körperliche Misshandlung im Sinne des § 223 StGB sein, weil sie das körperliche Wohlbefinden mehr als nur unerheblich beeinträchtigt. Die einfache Körperverletzung wird allerdings in der Regel nur auf Strafantrag verfolgt, sofern die Staatsanwaltschaft kein besonderes öffentliches Interesse bejaht. Häufig lässt sich das Verfahren bei geringer Schwere einstellen.

Wann ist es eine gefährliche Körperverletzung?2026-06-04T19:09:03+00:00

Eine gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) liegt unter anderem vor bei Begehung mit einer Waffe oder einem gefährlichen Werkzeug, mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung, hinterlistig oder gemeinschaftlich mit einem anderen Beteiligten. Der Strafrahmen reicht dann von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Ob diese Voraussetzungen tatsächlich vorliegen, ist häufig angreifbar.

Was gilt bei Notwehr?2026-06-04T19:09:04+00:00

Wer sich gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff verteidigt, handelt in Notwehr (§ 32 StGB) und ist nicht strafbar. Die Verteidigungshandlung muss allerdings erforderlich und grundsätzlich geboten sein. Gerade bei wechselseitigen Tätlichkeiten ist die Frage, wer Angreifer und wer Verteidiger war, oft entscheidend – und ein zentraler Ansatzpunkt der Verteidigung.

Brauche ich einen Strafantrag des Opfers?2026-06-04T19:09:05+00:00

Bei der einfachen Körperverletzung (§ 223 StGB) ist grundsätzlich ein Strafantrag erforderlich (§ 230 StGB), der innerhalb von drei Monaten gestellt werden muss. Die Staatsanwaltschaft kann allerdings auch ohne Antrag verfolgen, wenn sie ein besonderes öffentliches Interesse bejaht. Bei der gefährlichen Körperverletzung ist kein Strafantrag nötig – sie wird von Amts wegen verfolgt.

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