Körperverletzung (§ 223 StGB)

Rechtsanwalt für Körperverletzung in Krefeld

Der Grundtatbestand der Körperverletzung ist in § 223 StGB geregelt: „Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Zur gefährlichen Körperverletzung (§ 224 StGB) qualifiziert sich die Tatbegehung durch Beibringung von Gift, mittels einer Waffe oder eines gefährlichen Werkzeugs, mittels eines hinterlistigen Überfalls, mit einem anderen Beteiligten gemeinschaftlich oder mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung. Das Gesetz sieht dann eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu 10 Jahren vor.

Waffen oder gefährliche Werkzeuge sind praktisch alles, was nach der konkreten Art ihrer Verwendung dazu geeignet ist, erhebliche Verletzungen herbeizuführen: Schusswaffen, Stichwaffen, Schlagwaffen, Elektroschocker, Pfefferspray. Aber auch ein großer Hund, eine brennende Zigarette oder schweres Schuhwerk bei Tritten.

Eine Körperverletzung wird gemeinschaftlich begangen, wenn zwei oder mehr Personen bewusst zusammenwirken und dem Opfer im Tatortbereich gegenüberstehen. Eine das Leben gefährdende Behandlung besteht, wenn die Verletzungshandlung den konkreten Umständen nach geeignet war, das Leben des Opfers in Gefahr zu bringen.

Rechtsanwalt Tim Cörper steht Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht bei allen Fragen zu Körperverletzung in Krefeld zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Erstberatung – diskret, schnell und kompetent.

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