Bandenmäßiger BtM-Handel (§ 30a BtMG)
Rechtsanwalt für § 30a BtMG in Krefeld
Kurz & klar: Der bandenmäßige Handel mit Betäubungsmitteln (§ 30a BtMG) zählt zu den am härtesten bestraften Drogendelikten – Mindeststrafe fünf Jahre. Entscheidend ist, ob tatsächlich eine Bande (mindestens drei Personen mit Bandenabrede) vorlag. Genau hier setzt die Verteidigung an, um den Vorwurf auf das Grunddelikt zurückzuführen.
Der bandenmäßige Handel mit Betäubungsmitteln zählt zu den am schwersten bestraften Drogendelikten – mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren. Entscheidend ist, ob tatsächlich eine Bande im Rechtssinne bestand. Als Fachanwaltskanzlei für Strafrecht in Krefeld verteidigen wir Sie in diesen schwerwiegenden Verfahren.
Wann liegt bandenmäßiger Handel vor?
Nach § 30a BtMG macht sich strafbar, wer mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge als Mitglied einer Bande Handel treibt. Eine Bande setzt den Zusammenschluss von mindestens drei Personen voraus, die sich zur fortgesetzten Begehung solcher Taten verbunden haben. Die bloße Mittäterschaft genügt dafür nicht – es bedarf einer auf Dauer angelegten Bandenabrede.
Strafrahmen
§ 30a BtMG ist ein Verbrechen und sieht eine Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren vor. In minder schweren Fällen ist eine Milderung auf Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren möglich. Angesichts dieser Strafdrohung ist eine frühzeitige, strategische Verteidigung unerlässlich.
Typische Konstellationen
Die Annahme einer Bande stützt sich häufig auf abgehörte Kommunikation, Aussagen von Mitbeschuldigten oder organisatorische Strukturen. Oft ist umstritten, ob eine echte Bandenabrede bestand oder ob lediglich mehrere Einzelpersonen unabhängig voneinander handelten.
Verteidigungsansätze
Die Verteidigung setzt an den hohen Anforderungen der Qualifikation an:
- Bandenabrede widerlegen. Fehlt der auf Dauer angelegte Zusammenschluss von mindestens drei Personen, entfällt § 30a BtMG.
- Individuelle Tatbeiträge. Welche Rolle und welche Menge sind dem Beschuldigten konkret zuzurechnen? Untergeordnete Beiträge wirken strafmildernd.
- Minder schwerer Fall und Aufklärungshilfe. Über § 30a Abs. 3 BtMG und § 31 BtMG lässt sich die Strafe deutlich senken.
Häufige Fragen
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Stand: Juni 2026
