Steuerfahndung
Fachanwalt für Strafrecht & Steuerrecht in Krefeld
Kommt die Steuerfahndung ins Spiel, droht Ungemach. Ihre Aufgaben sind in der Abgabenordnung normiert und bestehen im Wesentlichen darin, Steuerstraftaten aufzudecken und zu erforschen.
Aufgaben und Befugnisse der Steuerfahndung
Die Steuerfahndung hat eine ähnliche Funktion wie die Polizei im Bereich des Kernstrafrechts. Auch hier hat die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit, im Rahmen ihres Evokationsrechts als Herrin des Ermittlungsverfahrens die Ermittlungen zu führen und anzuleiten.
Es gibt auch den sogenannten Flankenschützer: Entgegen des Wortlautes wird er zur Aufklärung unklarer Sachverhalte eingesetzt und ähnelt dabei mehr dem Steuerfahnder als dem normalen Betriebsprüfer.
Abschließende Entscheidung
Soweit nicht die Staatsanwaltschaft zuständig ist, obliegt die abschließende Entscheidung über die Verfolgung von Steuerstraftaten den Bußgeld- und Strafsachenstellen der Landesfinanzämter. Sie entscheiden über die Einleitung oder Einstellung eines Steuerstraf- oder Bußgeldverfahrens.
Ihr Ansprechpartner in Krefeld
Bei einer Durchsuchung oder Vorladung durch die Steuerfahndung: Rechtsanwalt Tim Cörper ist als Fachanwalt für Strafrecht und Steuerrecht unter der 24h-Notfallnummer 0160 1210616 erreichbar. Kontaktieren Sie uns.
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