Lohnsteuerhinterziehung

Fachanwalt für Strafrecht & Steuerrecht in Krefeld

Ein häufig anzutreffender Spezialfall ist die Hinterziehung von Lohnsteuer. Konkret ist es oft so, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer sich einvernehmlich auf die Umgehung der Zahlungspflicht für Steuern auf Arbeitslohn einigen (Schwarzlohnabrede).

Besonderheiten der Lohnsteuer

Die Lohnsteuer unterscheidet sich von anderen Steuern, da sie keine eigene Steuerart, sondern eine Erhebungsform der Einkommensteuer darstellt. Sie wird nicht jährlich nach Abgabe der Einkommensteuererklärung erhoben, sondern durch den Arbeitgeber vom Arbeitslohn einbehalten und monatlich an das zuständige Finanzamt abgeführt.

Doppelte Strafbarkeit

Besonders problematisch ist die Lohnsteuerhinterziehung, weil bei einer Schwarzlohnabrede den Behörden und Versicherungsträgern nicht nur die Lohnsteuerbeträge, sondern auch die fälligen Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten werden. Damit wird eine zusätzliche Straftat nach § 266a StGB verwirklicht.

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