Was kostet ein Strafverteidiger?

Kurz & klar: Die Kosten der Strafverteidigung richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer Honorarvereinbarung – in der Regel als Kombination aus Stundenhonorar und Pauschale je nach Verfahrensabschnitt. Bei einem Freispruch trägt grundsätzlich die Staatskasse die notwendigen Auslagen (§ 467 StPO). Den Aufwand besprechen wir vorab transparent.
Kosten einer Strafverteidigung — transparent erklärt
Die Frage nach den Kosten eines Strafverteidigers ist berechtigt. Die Kosten hängen vom Umfang des Verfahrens, der Komplexität des Vorwurfs und dem Aufwand der Verteidigung ab.
Honorarvereinbarung
- Stundenhonorar: 250–500 Euro netto je nach Spezialisierung und Komplexität.
- Pauschalhonorar: Festpreis für einen Verfahrensabschnitt oder das gesamte Verfahren.
- Kombination aus Stundenhonorar und Pauschale nach Verfahrensabschnitt.
Pflichtverteidigung
In bestimmten Fällen bestellt das Gericht einen Pflichtverteidiger (§ 140 StPO). Die Kosten trägt zunächst die Staatskasse, bei Verurteilung werden sie auferlegt. Sie haben das Recht, Ihren Pflichtverteidiger selbst zu wählen (§ 142 Abs. 5 StPO).
Rechtsschutzversicherung
Rechtsschutzversicherungen decken Strafverteidigungskosten in der Regel nur bei fahrlässigen Taten. Bei Vorsatzdelikten besteht meist kein Versicherungsschutz. Eine Prüfung lohnt sich bei Verkehrsdelikten.
Wer trägt die Kosten bei Freispruch?
Bei einem Freispruch oder einer Einstellung durch das Gericht trägt die Staatskasse die notwendigen Auslagen einschließlich der gesetzlichen Anwaltsgebühren (§ 467 StPO). Anders bei der Einstellung des Ermittlungsverfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO durch die Staatsanwaltschaft: Hier besteht grundsätzlich kein Anspruch auf Erstattung der Verteidigerkosten. Eine über die gesetzlichen Gebühren hinausgehende Honorarvereinbarung wird zudem in keinem Fall von der Staatskasse übernommen.
Erstberatung bei Pauls Cörper Rechtsanwälte
Wir besprechen die voraussichtlichen Kosten transparent im Erstgespräch. Rechtsanwalt Tim Cörper und Rechtsanwalt Jens Ophey beraten Sie als Fachanwälte für Strafrecht — offen, ehrlich und ohne versteckte Kosten.
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Stand: Juni 2026
