Bei einem dinglichen Arrest nach § 324 AO sichert das Finanzamt Vermögenswerte zur Absicherung der erwarteten Steuernachforderung. Das kann Geschäftskonten, Immobilien und andere Vermögensgegenstände betreffen. In der Praxis bedeutet das häufig, dass Konten eingefroren werden und laufende Zahlungen – Gehälter, Mieten, Lieferantenrechnungen – nicht mehr bedient werden können. Das kann die Existenz des Unternehmens unmittelbar gefährden. Gegen den Arrest kann gerichtlicher Rechtsschutz beantragt werden. Wir handeln in solchen Fällen sofort, um die Handlungsfähigkeit des Unternehmens wiederherzustellen.
