Computersabotage (§ 303b StGB)

Rechtsanwalt für Computersabotage in Krefeld

Als Schutzgut des Tatbestandes der Computersabotage stellt der Gesetzgeber auf das Interesse der Betreiber und Nutzer von Datenverarbeitungsanlagen an deren ordnungsgemäßer Funktionsweise ab.

Klassischer Fall der Computersabotage sind Distributed Denial of Service (DDoS) Attacken. Dabei werden Server durch die Überschwemmung mit Datenpaketen gezielt überlastet. Oftmals steckt dahinter ein Botnetz – infizierte Computer werden zum Instrument des Angriffs gemacht und adressieren gezielt Datenpakete, um das Angriffsziel außer Gefecht zu setzen.

§ 303b StGB sieht im Grundfall eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Bei Angriffen auf Unternehmen oder kritische Infrastruktur (besonders schwerer Fall) drohen Freiheitsstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Die Norm erfasst auch das Löschen, Unterdrücken oder Verändern von Daten sowie das Installieren von Schadsoftware.

Rechtsanwalt Tim Cörper steht Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht bei allen Fragen zu Computersabotage in Krefeld zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Erstberatung – diskret, schnell und kompetent.

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