Raub (§ 249 StGB)
Rechtsanwalt für Raub-Verteidigung in Krefeld
Ein Raub liegt vor, wenn der Täter mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache wegnimmt, um sie sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen. Raub ist also quasi ein Diebstahl unter Anwendung von Gewalt oder einer Drohung.
Tatsächlich muss es nicht zwingend zur Anwendung von Gewalt kommen – es reicht auch aus, wenn eine Drohung auf das Opfer einwirkt. Drohung ist das Inaussichtstellen eines Übels, dessen Verwirklichung davon abhängen soll, dass der Bedrohte nicht nach dem Willen des Täters reagiert.
Raub ist ein Verbrechen, welches mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft wird. Zum schweren Raub wird die Tat, wenn der Täter eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug bei sich führt, eine andere Person in die Gefahr einer schweren Gesundheitsbeschädigung bringt oder als Bandenmitglied handelt – Mindeststrafe dann 3 Jahre.
Bei einer Verwendung von Waffen, bandenmäßiger Begehung mit Waffe, schwerer Misshandlung oder Todesgefahr beträgt die Mindeststrafe sogar 5 Jahre Freiheitsstrafe. Bei Raubdelikten stellt sich regelmäßig auch die Frage der Untersuchungshaft.
Rechtsanwalt Tim Cörper steht Ihnen als Fachanwalt für Strafrecht bei allen Fragen zu Raub in Krefeld zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns für eine vertrauliche Erstberatung – diskret, schnell und kompetent.
Ihr Ansprechpartner

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
Fordern Sie hier einen Rückruf an.
